Je nachdem ob Sie nur sich oder Ihre ganze Familie absichern möchten, können Sie die private Rechtsschutzversicherung als Single- oder Familientarif wählen.
Im Familientarif sind in der Regel der Ehepartner sowie unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres mitversichert. Sobald ein volljähriges Kind dauerhaft berufstätig ist, gilt der Versicherungsschutz jedoch nicht mehr. Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, können den Partner ebenfalls durch den Familientarif absichern.
Zusätzlich gibt es spezielle Policen für Selbstständige, Beamte, Rentner und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Hier lohnt es sich, zwischen den einzelnen Tarifen genau zu vergleichen, denn häufig sind die Spezialtarife günstiger oder bieten speziell auf die Zielgruppe ausgerichtete Konditionen. So können sich beispielsweise Pensionäre günstig gegen Rechtsstreitigkeiten wegen Altersversorgung, Pflegeverhältnisse oder Beihilfen absichern.
Für viele Versicherungsbausteine (z. B. Arbeits-, Wohnungs-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsschutz) besteht eine Karenzzeit: Erst 3 Monate nach Vertragsbeginn leistet der Versicherer. Für Versicherungsnehmer bedeutet das, dass Sie mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht erst bis zum Schadensfall warten, sondern eine entsprechende Police präventiv in Ihr Versicherungsportfolio aufnehmen sollten.