Wie langen muss man bei einer Zahnzusatzversicherung nach Vertragabschluss warten, bis gezahlt wird?

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen besteht für bestimmte Leistungen eine Wartezeit. Es wird unterschieden zwischen der „allgemeinen“ Wartezeit, die drei Monate beträgt und für Zahnbehandlungen und Zahnreinigungsmaßnahmen gilt, und der achtmonatigen „besonderen“ Wartezeit, nach der Zahnersatz und kieferorthopädische Eingriffe übernommen werden.

Summenbegrenzungen bei einigen Zahnzusatzversicherungen


Es gelten bei einigen Krankenzusatzversicherungen in den ersten Jahren Summenbegrenzungen für bestimmte Leistungen. Behandlungskosten, die die Summenbegrenzung übersteigen, werden dann zunächst nicht voll vom Versicherer übernommen, sondern gestaffelt immer weiter erhöht.

Es existieren auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit. Prüfen Sie die Leistungen solcher Anbieter genau. Sie können unter Umständen generelle Summenbegrenzungen oder andere langfristige Einschränkungen beinhalten.