Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihnen, je nach Ausgestaltung und Kosten bis zu 90% der Kosten erstatten.
Dazu können je nach Versicherer und Tarif ab dem ersten Versicherungsjahr Implantate, Inlays, privatärztliche Rechnungsanteile, Keramikverblendungen, Keramikinlays und Keramikvollkronen günstig ersetzt werden. |