Krankenzusatzversicherung kündigen - Ist das möglich?

Die Krankenzusatzversicherung kündigen nach § 14

Ja, Sie können eine  Krankenzusatzversicherung wieder kündigen. Private Kranken- und Zahnzusatzversicherungen sind keine Pflichtversicherungen und unterliegen dem BGB sowie den Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsunternehmen. Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt 3 Monate. Das Versicherungsjahr endet unterschiedlich - zum 31.12. oder zum 1. des Monats, an dem der Vertrag ursprünglich begonnen hat. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwischen 1. und 3 Jahren, dieses ist abhängig je nach Gesellschaft – In den Musterbedingungen der Krankenkassen ist diese Regelung unter § 14 zu finden.