Zahnzusatzversicherung Vergleich

Private Zahnzusatzversicherung - Unser Tipp für gesunde Zähne

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Sorglos mit der Zahnzusatzversicherung
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  • Privatpatient beim Zahnarzt
  • hohe Leistungen für Inlays und Implantate
Top Anbieter im Zahnzusatzversicherung Vergleich

Die leistungsstarken Anbieter in der Zahnzusatzversicherung: vergleichen und abschließen


Anbieter

Monatsbeitrag
(Beispiel für einen
35 jährigen Mann)

Besonderheiten

Testurteile

Weitere Infos/
zum Antrag

Schutz mit der Zahnzusatzversicherung ErgoDirekt

Tarif ZAB, ZBB, ZAE, ZBE
(Individuell kombinierbar)    

7,90 - 26,70 €

  • Bis zu 90% für Implantate, Kronen und Brücken

  • Bis zu 100% für
    Prophylaxe-Maßnahmen, Inlays und Onlays

  • Ihren individuellen Schutz bestimmen Sie selbst

Testsiegel der Zahnzusatzversicherung der ErgoDirekt


Schutz mit der Zahnzusatzversicherung ErgoDirekt

Tarif ZEZ  
Zahnversicherung mit
SOFORTLEISTUNG

 

19,90 - 29,90 €

  • Verdopplung des Festzuschusses bis zu 100% der Gesamtrechnung

  • Einzigartig: Leistung auch bei schon erstelltem Heil- und Kostenplan noch möglich

  • Aufnahme ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeit oder Jahreshöchstsätze



Tarif KEZ (BASIS/dental)

6,13 €

  • Bis 80% Kostenerstattung

  • Kundenfreundliche Bedingungen

  • Bis zu 4 Implantate

Leistungsstarke Zahnzusatzversicherung


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Expertenmeinungen zur Zahnzusatzversicherung

Stiftung Warentest:
"Zahnersatz wurde 2012 deutlich teurer. Da kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen." (04/2012)

"Wenn Sie besonderen Wert auf teuren Zahnersatz wie Inlays oder Implantaten legen, kann sich ein Wechsel zu einem leistungsstärkeren Tarif lohnen." (11/2012)

Vorteile der Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen versuchen die Versorgungsengpässe zu schließen, die sich im Zuge der Gesundheitsreform aufgetan haben. Die Gesetzlichen Krankenkassen tragen zu einem Teil der Behandlungen nur noch den sogenannten „Festzuschuss“ bei. Schwerwiegendere Maßnahmen müssen größtenteils vom Patienten selbst übernommen werden. Gerade beim Zahnersatz können die Kosten so schnell auf mehrere tausend Euro steigen und das persönliche Budget des Patienten sprengen.

Eine Zahnzusatz-Police kann Ihnen je nach Ausgestaltung bis zu 90 % der anfallenden Kosten ersparen. Abhängig von Versicherer und Tarif werden Ihnen ab dem ersten Versicherungsjahr Implantate, Inlays und privatärztliche Rechnungsanteile günstig ersetzt. Füllungen müssen nicht, wie bei einer normalen Krankenversicherung, zwangsläufig aus Amalgam bestehen. Auch Keramikverblendungen, -inlays und -kronen können so erschwinglich werden.

Was ist wichtig beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherungen bieten eine große Anzahl möglicher Bausteine, die Sie auf Ihren individuellen Bedarf abstimmen können. Schließen Sie also keine unnötigen Zusatzleistungen ab. Ein Blick ins „Kleingedruckte“ lohnt sich, um herauszufinden, wie die jeweiligen Leistungsbereiche genau definiert sind.

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen zu Ihren Zähnen im Antrag wahrheitsgetreu. Melden Sie also Krankenhausaufenthalte, vergangene Behandlungen und fehlende Zähne. Am besten, Sie gehen die Fragen gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt durch. Er kann Ihnen bei Fragen direkt weiterhelfen.

Je länger Sie mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung warten, desto geringer wird Ihre Chance, einen günstigen Zusatzschutz zu bekommen, da mit zunehmendem Alter das Krankheitsrisiko und entsprechend die Beitragshöhe steigt.

Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen besteht für bestimmte Leistungen eine Wartezeit. Es wird unterschieden zwischen der „allgemeinen“ Wartezeit, die drei Monate beträgt und für Zahnbehandlungen und Zahnreinigungsmaßnahmen gilt, und der achtmonatigen „besonderen“ Wartezeit, nach der Zahnersatz und kieferorthopädische Eingriffe übernommen werden.

Außerdem gelten bei einigen Krankenzusatzversicherungen in den ersten Jahren Summenbegrenzungen für bestimmte Leistungen. Behandlungskosten, die einen festgelegten Betrag übersteigen, werden dann zunächst nicht voll vom Versicherer übernommen, sondern gestaffelt immer weiter erhöht.

Es existieren auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit. Prüfen Sie die Leistungen solcher Anbieter genau. Sie können unter Umständen generelle Summenbegrenzungen oder andere langfristige Einschränkungen beinhalten.

In der Regel müssen Sie keine Untersuchung bei Ihrem Zahnarzt absolvieren. Im Antrag kann aber nach dem letzten Zahnarzt gefragt werden, bei dem Sie in Behandlung waren. Mit Ihrer Unterschrift können Sie ihn von seiner Schweigepflicht entbinden.

Darüber hinaus müssen Sie in Ihrem Antrag Fragen zu Ihrer (Zahn-)Gesundheit beantworten. Zum Beispiel wird gefragt, ob Sie gerade in zahnärztlicher Behandlung sind oder Zahnersatz benötigen.

Falls Sie die Wartezeiten für bestimmte Leistungen verkürzt bzw. erlassen haben wollen und ein tadelloses Gebiss haben, kann bei vielen Versicherern eine freiwillige Untersuchung beim Zahnarzt sogar helfen.

Ein kleinerer Teil von Versicherungen stellt keine Gesundheitsfragen vor dem Abschluss. Im Gegenzug schließen diese Anbieter die Übernahme aktueller Zahnprobleme vertraglich aus.

Ja, eine Kündigung ist möglich. Private Kranken- und Zahnzusatzversicherungen sind keine Pflichtversicherungen und unterliegen dem BGB sowie den Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsunternehmen.

Die Kündigungsfrist beträgt im Regelfall drei Monate zum Jahresende. Achten Sie darauf, dass das sogenannte „Versicherungsjahr“ nicht unbedingt dem Kalenderjahr entsprechen muss. Stichtag kann hier zum Beispiel der erste Tag des Monats sein, an dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Bei vielen Versicherungsgesellschaften existiert übrigens eine Mindestvertragsdauer von maximal drei Jahren ab Vertragsbeginn.

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten in Kooperation mit einer privaten Versicherungsgesellschaft Zahnzusatztarife an, um so selbst die Lücken zu schließen, die durch die Gesundheitsreform entstanden sind.

Solche Zusatztarife können auch bei privaten Versicherern abgeschlossen werden. Eine generelle Aussage, ob alle GKV-Kooperationstarife passend und qualitativ gut sind, können wir nicht machen.

Sie sollten aber in jedem Fall berücksichtigen, dass die Sonderkonditionen nur solange gelten, wie Sie auch Kunde der jeweiligen Krankenkasse sind. Bei einem Krankenkassenwechsel entfallen in der Regel die bisherigen Vorteile.