Gesetzliche Krankenkasse im Vergleich

Finden Sie die gesetzliche Krankenkasse, die zu Ihnen passt

  • Kostenlos vergleichen und wechseln
  • Kinder sind kostenfrei mitversichert
  • Individuelle Tarifgestaltung durch Wahltarife
  • Bonusprogramme für Gesundheitsbewusste

Wünschen Sie eine private Absicherung über die gesetztlichen Leistungen hinaus?
Individuelle und bedarfsgerechte Absicherung bei Zahnersatz, im Krankenhaus oder für Brillen finden Sie bei einer Krankenzusatzversicherung.

Gesetzliche Krankenkasse im Vergleich
Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung - Unser Tipp für gesunde Zähne

  • Reduzieren Sie Ihren hohen Eigenanteil bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Vergleichen Sie hier zwei leistungsstarke Produkte
  • Treffen Sie jetzt die richtige Wahl für gesunde Zähne!

Die drei leistungsstarken Anbieter in der Zahnzusatzversicherung


Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Grundvorsorge, die gängigen Impfungen und Heilmittel. Sie gewährleistet eine freie Haus-und Facharztwahl für Ärzte, die Kassenpatienten behandeln.

Darüber hinaus erstattet die Krankenversicherung Behandlungen im Krankenhaus und übernimmt teilweise die Kosten für Arzneimittel. Im Krankheitsfall erhält der Versicherte von der gesetzlichen Kasse Krankengeld.

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind alle Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt die laufende Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Außerdem müssen sich Auszubildende, Studenten und Absolventen von bestimmten Berufspraktika gesetzlich versichern.

Ein Muss ist die GKV darüber hinaus für Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt haben, Erwerbslose und Sozialhilfeempfänger. Für bestimmte Berufsgruppen existiert die Pflichtversicherung in speziellen Kassen wie zum Beispiel die Künstlersozialversicherung für Künstler und Publizisten.

Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse können sich nach Ablauf der Versicherungspflicht freiwillig weiter versichern.

Jeder gesetzlich Versicherte kann frei unter den gesetzlichen Kassen wählen und die Versicherung immer wieder wechseln. Im Umkehrschluss gilt übrigens auch, dass keine gesetzliche Krankenkasse einen Versicherten ablehnen darf, wenn er sich um eine Mitgliedschaft bewirbt. Nach einem Wechsel muss der Versicherte aber 18 Monate lang in der gleichen gesetzlichen Kasse bleiben, sofern sie nicht ihre Beiträge erhöht. Sonst kann der Versicherte schon vor Ablauf dieser Frist wieder wechseln.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union gilt die europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte abgedruckt ist. Mit dieser Karte hat man in allen Mitgliedstaaten zumindest Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung für einen begrenzten Zeitraum. Der genaue Versicherungsschutz unterscheidet sich je nach EU-Mitgliedstaat.

Spätestens bei Reisen außerhalb der EU sollten Sie sich nicht mehr alleine auf Ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen. Zwar kann auch hier die Kasse einspringen, teilweise erfolgt die Behandlung aber nur nach einer Vorleistung oder Sie müssen einen Teil der Arztkosten selbst übernehmen.