Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind alle Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt die laufende Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Außerdem müssen sich Auszubildende, Studenten und Absolventen von bestimmten Berufspraktika gesetzlich versichern.
Ein Muss ist die GKV darüber hinaus für Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt haben, Erwerbslose und Sozialhilfeempfänger. Für bestimmte Berufsgruppen existiert die Pflichtversicherung in speziellen Kassen wie zum Beispiel die Künstlersozialversicherung für Künstler und Publizisten.
Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse können sich nach Ablauf der Versicherungspflicht freiwillig weiter versichern.