Kredit

Verbraucherkredite bieten günstige Zinsen und Verbraucherschutz

Beim Verbraucherkredit sollen besondere gesetzliche Regelungen den Verbraucher schützen. So haben Kreditnehmer beispielsweise ein Widerrufsrecht und die Rechte der Bank sind eingeschränkt, etwa bei Verzugszinsen und Kündigungsmöglichkeiten. Bei uns erfahren Sie alles Wichtige.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas

Was ist ein Verbraucherdarlehen?

Typische Verbraucherkredite sind Ratenkredite, die Konsumgüter finanzieren oder einen finanziellen Engpass überbrücken und dabei hohe Dispozinsen vermeiden. Auch Baudarlehen und Darlehen für Existenzgründungen (bis höchstens 50.000 €) fallen unter die Definition Verbraucherkredit. Keine Verbraucherkredite sind Privatkredite, Arbeitgeberkredite, Pfandkredite, Kredite unter 200 € und Förderkredite (zum Beispiel Darlehen aus der KfW-Förderung). Man nennt den Verbraucherkredit auch Konsumentenkredit oder Verbraucherdarlehen.

Regelte bis 2012 noch das sogenannte Verbraucherkreditgesetz die Verbraucher­rechte gegenüber einem Kreditgeber, sind die meisten Vorschriften heute im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Seit dem 10. Juni 2011 gilt zudem die Verbraucherkreditrichtlinie der EU, die Banken zu mehr Transparenz und kürzeren Kündigungsfristen bei Ratenkrediten verpflichtet.

Wo finde ich günstige Verbraucherkredite?

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Angabe des Effektivzinssatzes

Verbraucher sollen verschiedene Kreditangebote auf einen Blick vergleichen können. Deshalb schreibt die Verbraucherkreditrichtlinie vor, dass die Gesamtkosten eines Verbraucherkredits sichtbar sein müssen. Dazu muss der effektive Jahreszins angegeben werden, der alle obligatorischen Gebühren und weitere Kosten enthalten muss. Es reicht nicht, wenn nur die Sollzinsen bekanntgegeben werden.

Achtung: Nicht in den Effektivzinssatz einberechnen müssen die Kreditgeber beim Verbraucherkredit die Kosten einer Restschuldversicherung. Ebenso fehlen in der Berechnung meist Bereitstellungszinsen, falls Sie das Geld erst später abrufen wollen.

Verbraucherschützende Regelungen beim Verbraucherkredit

Um Sie als Verbraucher zu schützen, gelten bei Verbraucherdarlehen einige besondere Regelungen:

Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen

Wirksam wird ein Verbraucherkreditvertrag erst mit der handschriftlichen Unterschrift des Kunden. Danach hat der Verbraucher sogar ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, wie sonst nur bei Verträgen, die an der Haustür oder die über besondere Kommunikationsmittel, also per Computer oder Telefon, geschlossen worden sind. Das Widerrufsrecht gilt auch für Null-Prozent-Finanzierungen.

Über das Widerrufsrecht des Verbraucherkredits muss der Verbraucher schriftlich belehrt werden. Geschieht das nicht oder ist die Belehrung fehlerhaft, gibt es gar keine Frist. Der Kreditnehmer kann auch später noch widerrufen. Beispielweise dann, wenn er den Kredit vor Ablauf zurückgezahlt hat und die Bank deshalb eine Vorfälligkeitsentschädigung einbehält. Diese können Sie zurückverlangen, wenn Sie den Verbraucherkreditvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen können.

Achtung: Vorsicht vor einer Nichtabnahmeentschädigung bei einer Baufinanzierung! Unterschreiben Sie den Kreditvertrag lieber erst wenige Tage vor dem Notartermin. Dann können Sie, wenn der Grunderwerb platzt, vom Kreditvertrag ohne Kosten innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurücktreten. Auch wenn Immobilienkäufer oft aufpassen müssen, dass ihnen nicht ein anderer Interessent das Traumhaus vor der Nase wegschnappt, sollten sie nicht zu viel riskieren. Je höher die nicht abgenommene Darlehenssumme, desto höher die Entschädigung für die Bank. Kreditexperten der Verbraucherzentrale Bayern erleben regelmäßig, dass ahnungslose Hauskäufer nach dem Platzen eines Immobilienkaufs auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung sind oft gedeckelt

Prüfen Sie bei vorzeitiger Rückzahlung Ihres Verbraucherkredits, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Im Vertrag über den Verbraucherkredit vereinbaren Sie mit der Bank oder dem sonstigen Kreditgeber eine Laufzeit. Können Sie den Kredit vor Fälligkeit zurückzahlen, verlangt die Bank eine Entschädigung. Diese kann erschreckend hoch auffallen. Wie hoch, ist abhängig von der Art des Kredits.

  • Deckelung bei Ratenkrediten: Bei Ratenkreditverträgen darf eine Vorfälligkeitsentschädigung nur verlangt werden, wenn der Vertrag nach dem 11.06.2010 geschlossen wurde. Aber auch dann ist diese in der Höhe streng begrenzt. Der kündigende Darlehensnehmer muss höchstens 1 % der zum Kündigungszeitpunkt verbliebenen Kreditsumme bezahlen. Bei Verträgen, die sowieso nur noch weniger als 1 Jahr Laufzeit gehabt hätten, ist die Entschädigung für die Bank auf 0,5 % gedeckelt.
  • Achtung: Bei Baufinanzierungskrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung in der Höhe nicht begrenzt! Insofern müssen Verbraucher sich vor der Kündigung über die Höhe der auf sie zukommenden Entschädigungsforderung informieren. Auch die Nichtabnahmeentschädigung ist bei Immobilienkrediten in der Höhe nicht gedeckelt.

Schon gewusst? Banken müssen es nicht akzeptieren, wenn Bauherren ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, und können darauf bestehen, dass der Kredit weiterläuft. Eine Kündigung durch die Verbraucher können sie nur dann nicht ablehnen, wenn der Kredit vor mehr als 10 Jahren völlig ausgezahlt wurde oder wenn die Kreditnehmer das Haus verkaufen müssen.

Sie werden über den Ablauf der Zinsbindung informiert

Bei einem Baukredit über 10 oder 15 Jahre läuft die Sollzinsbindung oft aus, bevor die vollständige Schuld getilgt ist. Entweder Sie tilgen nach Ablauf der Zinsbindung das gesamte Darlehen. Oder Sie vereinbaren eine Anschlussfinanzierung – entweder bei derselben Bank oder bei einem neuen Anbieter. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, mindestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung die Darlehensnehmer darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und zu welchen Zinsen er zu einer Anschlussfinanzierung bereit ist.

Der Zweidrittelzins soll Lockzinsen enttarnen

Der Zweidrittelzins (2/3-Zins) ist der Wert, den die Bank neben den Topzinsen, mit denen sie wirbt, ebenfalls nennen muss. Damit wird bei bonitätsabhängigen Zinsen angegeben, welchen Zins mindestens zwei von drei Bankkunden höchstens zahlen.

Schon gewusst? Sinn dieser Pflichtangabe ist, dass der Gesetzgeber Lockvogelangebote verhindern will. Wenn eine Bank bei bonitätsabhängigen Zinsen einen sehr niedrigen Satz anpreist, muss sie also angeben, welchen Zins dann in der Realität 2/3 der Kreditnehmer bei diesem Kreditangebot bezahlen. Doch unterscheiden sich Kredite in Bezug auf die Laufzeit und die Darlehenshöhe. Der Zweidrittelzins wäre noch aussagekräftiger, wenn alle von dem Darlehensgeber vergebenen Darlehen hier miteinberechnet würden. Das geschieht aber nur in Einzelfällen.

Zinswucher ist generell verboten

Kreditunternehmen verfahren unterschiedlich bei der Auswahl Ihrer Kunden: Manche vergeben Kredite mit festen Zinssätzen – und wenn ein Verbraucher als weniger oder nicht kreditwürdig eingestuft wird, bekommt er schlicht keinen Kredit. Andere Kreditunternehmen vergeben auch an Risikokunden Verbraucherdarlehen – und sichern sich mit hohen Zinsen gegen das Ausfallrisiko ab.

Nur dürfen die Banken bei den bonitätsabhängigen Zinsen nicht die Grenzen des Wuchers (§ 138 BGB) überschreiten. Verboten ist es, die Unerfahrenheit eines Kunden oder dessen finanzielle Zwangslage auszunutzen. Ist das geschehen, ist der Vertrag nichtig – und der Verbraucher muss die Zinsen nicht bezahlen und nur das Darlehen zurückerstatten. Im Bürgerlichen Gesetz steht allerdings keine fixe Obergrenze, ab wann ein Zinssatz als sittenwidrig einzustufen ist.

Schon gewusst: Der Bundesgerichtshof sieht einen Wucher bei Zinsen, die doppelt so hoch sind als am Markt üblich (Grundlage für Marktüblichkeit ist die Statistik der Bundesbank). Ebenso wenig duldet Deutschlands oberstes Zivilgericht ein „auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim Ratenkreditvertrag bei einem absoluten Zinsunterschied von 12 Prozentpunkten zwischen Vertrags- und Marktzins“ (Aktenzeichen: BGH XI ZR 252/89).

Restschuldversicherung sind nicht immer sinnvoll

Achtung, hier lauern enorme Zusatzkosten! Zweck von Restschuldversicherungen ist, dass sie einspringen, wenn der Kreditnehmer eine Rate nicht begleichen kann. Verbraucher sollten bei einem Ratenkredit überlegen, ob sie so eine Restschuldversicherung wirklich brauchen. Sehr viel wichtiger ist eine Absicherung dagegen bei der Immobilienfinanzierung. Bei einem Ausfall der Ratenzahlung droht ja, dass das Kreditinstitut kündigt und der Kreditnehmer die Immobilie verliert! Statt einer teuren Restschuldversicherung können Kunden sich aber auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder einer Risikolebensversicherung oder durch einen Bürgen absichern.

Pflichtangaben in einem Verbraucherkreditvertrag

Was muss in einem Kreditvertrag stehen? Die Auflistung der Pflichtangaben mag trocken klingen, sie sind aber zu Ihrem Schutz da. Sie machen einen unter Umständen für Sie ungünstigen Verbraucherkreditvertrag angreifbar. Also prüfen Sie die Angaben penibel, Ihrem Geldbeutel zuliebe.

  • Schriftform: Verbraucherkreditverträge sind schriftlich abzuschließen, die Unterschriften beider Vertragsparteien können getrennt abgegeben werden. Der Kreditnehmer muss eine Kopie des Vertrags erhalten.
  • Vorschriften zum Kündigungsverfahren: Für den Verbraucher muss erkennbar sein, wo er die Bedingungen für eine Kündigung findet. Stehen diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), muss im Vertrag selbst darauf hingewiesen werden.
  • Enthalten sein muss eine umfassende, unmissverständliche und eindeutige Widerrufsbelehrung, in der der Beginn der 14-Tage-Frist genau bezeichnet ist.
  • Die wichtigsten Pflichtangaben sind: Name und Anschrift des Darlehensgebers, die Art des Darlehens, der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag, der Sollzinssatz, die Vertragslaufzeit, bei Teilzahlungen der genaue jeweilige Betrag, die Anzahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen, alle sonstigen Kosten sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können sowie die zuständige Aufsichtsbehörde.

Schon gewusst? Nicht zulässig sind verwirrende und widersprüchliche Klauseln. Zum Beispiel haben einige Banken bis 2015 und teils sogar bis ins Jahr 2018 Klauseln verwendet, nach denen die Kunden, die einen Antrag auf einen Verbraucherkredit stellen, an diesen Antrag gebunden sind. So eine Bindung steht aber in deutlichem Widerspruch zum Widerrufsrecht des Kunden nach Vertragsabschluss. Kunden, die einen solchen Verbraucherkreditvertrag haben und ihn loswerden wollen, können ihn auch nach Jahren widerrufen. Schlecht für die Bank, gut für den Verbraucher.

Wer bekommt einen Verbraucherkredit?

Wann habe ich Chancen, einen Verbraucherkredit zu bekommen? Ausschlaggebend ist vor allem die Bonität – also die finanzielle Zuverlässigkeit des Verbrauchers. Banken und Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, vor der Vergabe eines Verbraucherkredits die Kreditwürdigkeit von Kreditinteressenten zu prüfen. Dazu holen die Kreditinstitute bei Auskunfteien wie der SCHUFA eine Auskunft über das bisheriges Zahlungsverhalten ein, da sich so auf seine künftige Zahlungsmoral schließen lässt.

Es lohnt sich, regelmäßig eine SCHUFA-Selbstauskunft einzuholen und so den eigenen SCHUFA-Score zu überprüfen!

Ein Kredit ohne SCHUFA ist oft ein Privatkredit und kein Verbraucherkredit, es gibt nur wenige Ausnahmen.

Vergleich.de Tipp

Wenn Sie mit unserem Portal Verbraucherkredite vergleichen, ist das SCHUFA-neutral. Wenn Sie selbst bei Banken Kredite anfragen, stellen Sie eine SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage/Kreditvoranfrage und nicht gleich eine Kreditanfrage! Bei einer Kreditanfrage geht man davon aus, dass Sie Geld brauchen. Damit verschlechtern Sie Ihre Bonität und bekommen einen Kredit dann zu einem schlechteren Zinssatz.

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