Strom & Gas

Sonderkündigungsrecht Strom & Gas – bei Umzug oder Preiserhöhung vorzeitig kündigen

Normalerweise gelten bestimmte Fristen, wenn Sie Ihren Strom- oder Gastarif kündigen möchten. In manchen Fällen können Sie aber auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Gas oder Strom vorzeitig kündigen. Wir sagen Ihnen, in welchem Fällen eine Sonderkündigung möglich ist.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas
Stand: 08.01.2024

Was ist ein Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas?

Ein Sonderkündigungsrecht bei Strom oder Gas bedeutet, dass Sie Ihren Tarif schon vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen können. Dabei beruft man sich auf eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Strom- oder Gasanbieters, die dieses Recht unter bestimmten Bedingungen vorsieht.

Wann gilt ein Sonder­kündi­gungs­recht bei Strom und Gas?

Es gibt mehrere Szenarien, bei denen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Strom oder Gas Gebrauch machen können. Lesen Sie hier, welche Fälle das sind.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas bei Umzug?

Ja, ein Sonderkündigungsrecht für Strom oder Gas bei Umzug ist möglich, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:

  • Die neue Wohnung liegt nicht im Versorgungsgebiet Ihres Strom- oder Gasanbieters.
  • Durch den Umzug ergibt sich bei Ihrem Strom- oder Gasanbieter eine Preiserhöhung.

Es kann sogar sein, dass Ihnen das Sonderkündigungsrecht bei Umzug eingeräumt wird, wenn die genannten Kriterien nicht erfüllt werden. Ob das so ist, können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres jeweiligen Strom- oder Gasvertrages nachlesen. Informieren Sie sich am besten schon 6 Wochen vor dem Umzugsdatum über Ihr individuelles Sonderkündigungsrecht, indem Sie in Ihrem Vertrag nach dem Stichwort „Strom kündigen bei Umzug“ suchen.

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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht Strom & Gas bei Preiserhöhung?

Ja: Wenn Ihr aktueller Strom- oder Gasanbieter seine Preise erhöhen will, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Laut Gesetz muss der Anbieter Sie 6 Wochen vorher schriftlich über die Erhöhung der Strompreise oder Gaspreise informieren und Sie dabei auch auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen. Wichtig ist noch die Frage, wie lange dieses Sonderkündigungsrecht gilt: Sobald Sie eine solche Nachricht erhalten haben, dürfen Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Aus dem Kündigungsschreiben sollte hervorgehen, dass Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung berufen.

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln bzw. den Gasanbieter wechseln, müssen Sie Ihrem alten Anbieter immer selbst kündigen, wenn es sich um eine Sonderkündigung handelt. Der neue Anbieter darf die Sonderkündigung – im Unterschied zu einer regulären Kündigung – nicht für Sie aussprechen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für Strom & Gas im Sterbefall?

Ja, verstirbt ein Angehöriger und Sie möchten seine Wohnung kündigen oder die Immobilie des Verstorbenen verkaufen, können Sie den Bezug von Strom und Gas als Hinterbliebener per Sonderkündigung beenden. Wichtig ist aber, dass Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht im Sterbefall berufen und eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen.

Wie kann ich meinem Stromanbieter vorzeitig kündigen?

Grundsätzlich reicht es, wenn Sie Ihren Vertrag in Textform kündigen. Textform bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung Strom per Brief, E-Mail, Fax oder in ähnlicher Form (etwa über WhatsApp) übermitteln können. Die Schriftform – also ein unterschriebener Brief – ist bei Stromanbietern nicht mehr vorgeschrieben. Sobald Sie das Kündigungsschreiben mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht verschickt haben, müssen Sie nur noch auf die Auftragsbestätigung warten. Sie wird ihnen entweder auf dem Postweg oder per Mail zugesandt. Werfen Sie hin und wieder auch einen Blick in den Spam-Ordner. Sobald die Sonderkündigung rechtskräftig ist, schickt Ihnen der alte Anbieter noch seine Endabrechnung.

Weitere Tipps und Infos zum Thema finden Sie auf unserer Ratgeberseite „Stromanbieter kündigen“.

Gut zu wissen

Selbst wenn zwischen der Strom Sonder­kündi­gung und dem Be­ginn des neu­en Strom­ver­trags eine Lücke ent­steht, blei­ben Sie weiter mit Strom ver­sorgt, und zwar über den Grund­ver­sorger in Ihrer Region. Dieser greift ganz auto­matisch und rech­net seine Leis­tung über eine sepa­rate Rech­nung ab, bis der neue Strom­ver­trag läuft.

Wie finde ich einen neuen Anbieter für Strom und Gas?

Der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ist einfach und läuft auch im Falle einer Sonderkündigung meist reibungslos. Entscheidend ist, dass der neue Anbieter tatsächlich bessere Konditionen für Sie parat hält. Besonders wichtig bei der Entscheidung für einen neuen Anbieter sind die Vertragslaufzeit, eine Strompreisgarantie und die Kündigungsfrist. Um das günstigste Angebot herauszufinden, helfen Ihnen unsere tagesaktuellen Vergleiche.

Bei unserem Stromvergleich geben Sie ganz einfach ein, wo Sie wohnen und wie viel Strom Sie in der Regel verbrauchen, ob Sie den Strom gewerblich oder privat nutzen, wie lange die Vertragslaufzeit sein soll und ob Sie einen Ökotarif wünschen. Durch diese Filter finden Sie einfach und übersichtlich das für Sie individuell günstigste Angebot.

Unser Gasvergleich hilft Ihnen dabei, den besten Gasanbieter in Ihrer Region zu finden. Dazu sind nur einige Informationen zu Ihrem Wohnort und Ihrem Gasverbrauch notwendig. Unser Gasvergleich zeigt Ihnen nicht nur überregionale Anbieter, sondern auch die besten aus Ihrer Gegend. Mit wenigen Klicks können Sie einen neuen Gasvertrag abschließen.

Welche Probleme können bei der Sonderkündigung von Strom und Gas auftauchen?

Auch im Zuge einer Sonderkündigung können versehentlich Fehler passieren. Abgesehen davon gibt es unter den rund 1.000 Stromanbietern in Deutschland aber auch schwarze Schafe, die Strom Kündigungen absichtlich ignorieren oder falsche Fristen angeben. Hier erfahren Sie, welche Fallen Sie bei einer Sonderkündigung kennen sollten.

  • Einige Stromanbieter ignorieren das Schreiben zum Sonderkündigungsrecht Strom. Am liebsten so lange, bis die Sonderkündigungsfrist – etwa im Falle einer Preiserhöhung –verstrichen ist, wenn Sie zum ersten Mal nachhaken. Damit das nicht geschieht, sollten Sie das Schreiben von vornherein per Einschreiben losschicken – dann wird Ihnen der Erhalt ganz offiziell bestätigt.
  • Einige Stromanbieter gehen von einer regulären Kündigung aus, wenn Sie im Kündigungsschreiben nicht explizit dazu schreiben, dass es sich um eine Sonderkündigung handelt. Am besten notieren Sie diese Information direkt im Betreff und nennen auch den Grund für die Sonderkündigung – etwa Umzug, Preiserhöhung oder Sterbefall.
  • Einige Stromanbieter setzen ihre Abbuchungen munter fort, obwohl der Kündigungstermin bereits verstrichen ist. Denken Sie deshalb auch daran, eine erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Rechnungsbeträge von Ihrem Konto zu widerrufen, sobald die Sonderkündigung greifen sollte.
  • Die meisten Stromanbieter räumen Ihnen zwar ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ein. Es gibt aber leider auch Energieversorger, bei denen die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist im Falle eines Umzugs eingehalten werden muss, sofern es möglich ist, Ihren Stromvertrag an den neuen Wohnort mitzunehmen. Wie sich Ihr Stromanbieter im Falle eines Umzugs verhält, können Sie in seinen AGB nachlesen.

Wann kann ich ohne Sonderkündigung den Stromanbieter wechseln?

Wann und wie schnell Sie Ihren Anbieter regulär wechseln können – also ohne Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechts Strom oder Gas –, hängt von der Restlaufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Strom- oder Gasvertrags ab. Beides sollte aus Ihren Vertragsunterlagen und den AGB hervorgehen.

Vergleich.de Tipp

Einige Anbieter schreiben, dass ein Sonderkündigungsrecht Strom bei Preiserhöhungen durch Steuern, Umlagen oder Abgaben ausgeschlossen ist. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2015 ist diese Regelung allerdings unzulässig.

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