Privathaftpflichtversicherung im Vergleich

Finden Sie unkompliziert die passende private Haftpflichtversicherung

  • die passenden Angebote übersichtlich dargestellt
  • individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
  • unkomplizierter und schneller Vergleich
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So finden Sie Ihre Privathaftpflicht im Vergleich

Für unseren Vergleich der Privathaftpflichtversicherung benötigen Sie nur wenige Schritte und müssen keine Unterlagen bereithalten. Die Infos können Sie einfach in unser Vergleichsformular eintragen und bekommen alle relevanten Angebote angezeigt. Folgende Angaben sind notwendig:

  • versicherte Person: Wollen Sie sich als Single, als Paar oder als Familie mit Kind versichern?
  • Ihr Alter: Einige Versicherungen bieten günstigere Tarife für junge Leute an, meistens bis zum Alter von 25 Jahren.
  • die Deckungssumme: Das ist die maximal versicherte Summe.
  • Selbstbeteiligung: Sie Können wählen, ob Sie auf eine Selbstbeteiligung verzichten oder nicht.
  • weitere Filter: Hier können Sie Angaben zu Ihrem Wohnort und zu besonderen Hobbies machen. Außerdem können Sie weitere Leistungen der Privathaftpflicht auswählen.

Jetzt sehen Sie die Angebote der verschiedenen Versicherungen im Vergleich. Angezeigt werden Ihnen der Name des Versichers, die gewählten Leistungen und die Kosten pro Jahr.

Worauf sollte ich beim Vergleich der Privathaftpflichtversicherung achten?

Es gilt bei der Auswahl der passenden Privathaftpflicht einige Punkte zu bedenken. Stiftung Warentest hat nach einem Test von privaten Haftpflicht­versicherungen 2020 einen Grundschutz beschrieben, den jede private Haftpflicht­versicherung abdecken sollte.

Dieser Grundschutz ist wichtig

Die Privathaftpflicht sollte eine maximale Entschädigungshöhe, die Deckungssumme, von mindestens 10 Millionen € für folgende Bereiche beinhalten:

  • Personen- und Sachschäden
  • Schäden an einer Ferienwohnung
  • Schäden beim Hüten fremder Hunde und Pferde im privaten Rahmen (Schäden durch Kleintiere wie Katzen oder Vögel sind standardmäßig versichert)

Zudem sollten folgende Schäden bei der Privathaftpflicht mit einer Deckungssumme in entsprechendem Rahmen abgesichert sein:

  • Mietsachschäden: 500.000 € bei Sachschäden an gemieteten Räumen und darin befindlichem Inventar
  • Schäden bei Datenaustausch und Internetnutzung: 50.000 € z. B. bei Computerschäden durch den versehentlichen Download von Viren auf den Firmencomputer
  • Vermögensschäden durch neu auftretende Risiken: 50.000 €
  • Personen- und Sachschäden durch neu auftretende Risiken: 3 Millionen €

Pauschal sollte die Privathaftpflicht diese Fälle berücksichtigen:

  • längere Aufenthalte im EU-Ausland von bis zu 3 Jahren
  • längere Aufenthalte im Nicht-EU-Ausland von bis zu 1 Jahr
  • Auslaufen von gewässergefährdenden Stoffen wie beispielsweise Lösungsmitteln

Welche Zusatzleistungen sollte ich wählen?

Zusätzlich zum Grundschutz für die private Haftpflichtversicherung gibt es noch eine Vielzahl von Zusatzklauseln, die Sie frei hinzubuchen können. Ob diese für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Sehen Sie hier die gängigsten Klauseln auf einen Blick.

  • Ausfalldeckung: Was ist eine Ausfalldeckung? Eine sogenannte Forderungsausfalldeckung sichert Sie auch für den Fall ab, dass eine andere Person Ihnen einen Schaden zufügt, aber selbst nicht versichert ist. Achten Sie jedoch darauf, dass im Vertrag keine Mindestschadenhöhe an die Klausel gebunden ist. Oft zahlt die Versicherung erst ab einer Höhe von 2.500 €. Zudem greift die Ausfalldeckung erst, wenn Sie rechtlich alles unternommen haben, um Ihre Schadenersatzforderung beim Schädiger durchzusetzen – Anwalts- und Gerichtskosten müssen Sie dabei vorstrecken und das kann ins Geld gehen.
  • Straftat: Dasselbe gilt, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, der Schädiger also vorsätzlich gehandelt hat und seine Versicherung deshalb nicht bezahlt. Bleibt der Täter unbekannt, gibt es keinen Schadenersatz von Ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung und Ihnen bleibt nur die staatliche Opferentschädigung.
  • Schlüsselverlust: Leben Sie in einer Mietwohnung, sollten Sie darauf achten, dass der Verlust der Schlüssel mit bis zu 10.000 € abgesichert ist. Im dümmsten Fall muss nämlich nicht nur Ihr Schloss, sondern die gesamte Schließanlage des Hauses ausgetauscht werden und das kann sehr schnell teuer werden. In manchen Tarifen ist diese Option enthalten, bei anderen müssen Sie sie durch eine Deckungserweiterung dazu buchen.
  • Gefälligkeiten: Mit einer Haftungserweiterung bei Gefälligkeiten können Sie Schäden absichern, die Sie verursachen, wenn Sie beispielsweise einem Freund beim Umzug helfen.

Achtung! Auch sogenannte „Allmählichkeitsschäden“ sollten mit mindestens 10 Millionen € abgedeckt sein. Damit sind Schäden gemeint, die erst mit der Zeit entstehen, etwa durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub.

Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Die Jahresbeiträge liegen in der Regel zwischen knapp unter 30 € für Singles unter 25 Jahren bis zu etwa 100 € für Familien mit Kindern und mehreren Zusatzklauseln. Angesichts der Leistungen, die Ihnen im Schadensfall zukommen, ist die Privathaftpflichtversicherung bei den Kosten angemessen.

Warum ist die Privathaftpflicht so wichtig?

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, weil Sie laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dazu verpflichtet sind, für Schäden aufzukommen, die Sie selbst verursachen – in unbegrenzter Höhe. Die Antwort auf die Frage „Brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?“ kann nur Ja lauten. Denn Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen für die Folgen des

Schadens, egal ob es sich um Fahrlässigkeit oder ein simples Missgeschick handelt. 

Gerade bei Personen­schäden können Kosten in Millionen­höhe entstehen, etwa für Krankenhaus- und Rehakosten oder Schmerzens­geld. Die Privathaftpflicht­versicherung springt im Schadensfall ein und schützt Sie vor existenz­gefährdendem Ruin.

Was deckt die Privathaftpflicht alles ab?

Die private Haftpflichtversicherung deckt drei Kategorien von Schäden ab:

  • Personenschäden: Verursachen Sie beispielsweise einen Verkehrsunfall und es kommt eine andere Person zu Schaden, deckt die Privathaftpflichtversicherung alle entstehenden Kosten bis zur versicherten Summe.
  • Sachschäden: Beschädigen Sie das Eigentum anderer Personen, etwa wenn Sie bei Bekannten aus Versehen eine teure Vase zerbrechen oder in Ihrer Mietwohnung beim Renovieren eine Strom- oder Wasserleitung anbohren, springt die Privathaftpflicht ein.
  • Vermögensschäden: Verursachen Sie einer anderen Person direkt oder indirekt einen finanziellen Nachteil, zum Beispiel wenn Sie ein anderes Auto zuparken und dessen Halter dann zu spät zu einem geschäftlichen Termin kommt, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die entstehenden Kosten.

Wen kann ich mitversichern?

Je nachdem, ob Sie die Privathaftpflichtversicherung als Single oder die Privathaftpflichtversicherung als Familie benötigen, können Sie unterschiedliche Tarife wählen. Wichtig ist immer, dass alle Personen in einem Haushalt mit abgedeckt sind.

Ist mein Partner mitversichert?

Ja, Ehepaare und gemeinsam lebende Partner können sich eine Versicherung teilen. Beachten Sie jedoch, dass damit Schäden, die Sie untereinander verursachen, nicht abgedeckt sind.

Wie lange sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?

  • Kinder unter 7 Jahre sind rechtlich deliktunfähig, das heißt, dass sie für die Folgen ihres Handelns nicht belangt werden. Entsprechend ist auch keine Versicherung notwendig. Haben Sie als Elternteil jedoch Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Darin gibt es die Möglichkeit, deliktunfähige Kinder mit einer Deckungserweiterung mitzuversichern.
  • Kinder ab dem 7. Lebensjahr sind bei den Eltern auch über die Volljährigkeit hinaus mitversichert, bis sie ihre Erstausbildung abgeschlossen haben, also entweder eine Berufsausbildung oder ein Studium. Das gilt auch, wenn die Kinder in der Zwischenzeit in eine eigene Wohnung ziehen. Achten Sie jedoch als alleinerziehendes Elternteil darauf, dass Kinder bei einem Tarif für kinderlose Singles nicht mitversichert sind.

Wie kann ich die private Haftpflichtversicherung wechseln?

Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, ist auch die Überprüfung Ihrer Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Sei es, dass Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen oder heiraten, Kinder bekommen oder sich auch einfach nur einen Hund anschaffen – es kann sich lohnen, die private Haftpflichtversicherung zu wechseln.

Wann kann man die private Haftpflichtversicherung wechseln?

In der Regel laufen Verträge für die Privathaftpflichtversicherung 1 Jahr. Kündigen Sie zum Ablauf dieser Frist, können Sie eine neue Versicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass die Kündigungsfrist in den meisten Fällen 3 Monate beträgt. Stellen Sie sicher, dass Sie nahtlosen Versicherungsschutz haben und kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn die neue Versicherung Ihren Antrag bewilligt hat.

Außerordentlich kündigen dürfen Sie im Falle einer angekündigten Beitragserhöhung. Im Falle eines Schadens können Sie zudem ihren Vertrag bis einen Monat nach der endgültigen Abwicklung kündigen. Hier greift das Sonderkündigungsrecht zur privaten Haftpflichtversicherung.

Tipp! Es lohnt sich in vielen Fällen, Ihren Vertrag zur privaten Haftpflichtversicherung regelmäßig zu überprüfen und mit aktuellen Angeboten zu vergleichen. Damit können Sie bares Geld sparen. Verträge, die über 5 Jahre alt sind, sollten Sie demnach unbedingt anschauen.

Wie kann ich meine private Haftpflichtversicherung kündigen?

Reichen Sie zur Kündigung ein formloses Schreiben mit Ihrer Versicherung­snummer und der Bitte um eine Kündigungs­bestätigung schriftlich bei Ihrer Versicherung ein. Gerne können Sie dazu unser Musterschreiben als Vorlage nutzen.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Natürlich gibt es auch extreme Schadensfälle, in denen die Privathaftpflicht nicht einspringt. In folgenden Fällen müssen Sie damit rechnen müssen, den Schaden nicht ersetzt zu bekommen.

  • Straftaten: Haben Sie einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt, liegt oft eine Straftat vor. In solchen Fällen ist die Versicherung nicht verpflichtet, Ihnen zur Seite zu stehen.
  • Versicherungsbetrug: Wenn Sie absichtlich einen Schaden herbeiführen oder vortäuschen, um die Versicherungssumme zu kassieren, muss die Versicherung nicht zahlen und kann den Vertrag fristlos kündigen. Beispielsweise, wenn Sie in einem vermeintlichen Freundschaftsdienst das kaputte Handy eines Bekannten auf Ihre Kappe nehmen. Versicherungen werden besonders bei Handyschäden sehr schnell hellhörig, denn meist schnellt genau dann die Zahl der vermeintlichen Versicherungsfälle mit beschädigten Handys in die Höhe, wenn ein neues Premiummodell auf den Markt kommt.

Gut zu wissen! Daten über Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch werden im sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherer gespeichert. Sind Sie dort erfasst, wird es sehr schwer, eine Versicherung zu finden, die Ihnen einen neuen Vertrag gewährt. In seltenen Fällen kann Sie eine Privathaftpflichtversicherung ablehnen, wenn Sie in den letzten Jahren viele Schäden verursacht haben.

Was tun, wenn ich von der Versicherung abgelehnt werde?

Stellen Sie einfach bei anderen Versicherern, die ein passendes Angebot besitzen, einen weiteren Antrag auf eine Haftpflichtversicherung. Anders als bei Bankgeschäften, für die eine Abfrage der Kreditwürdigkeit ausschlaggebend ist, ist das Versicherungsgeschäft sehr viel flexibler.

So können Sie bei der Privathaftpflicht sparen

Wir haben zwei Tipps zur richtigen Wahl der Haftpflichtversicherung, mit denen Sie jährlich einige Euro sparen können.

Tipp 1: Eine Selbstbeteiligung lohnt sich meistes nicht

Es gibt auch Privathaftpflichtversicherungen mit Selbstbeteiligung, die sind im Regelfall günstiger. Da jedoch der umfassende Versicherungsschutz bei jährlich um die 65 € liegt, empfiehlt es sich nicht, hier wenige Euros zu sparen und im Schadensfall eine meist sehr viel höhere Selbstbeteiligung zu übernehmen.

Tipp 2: Sie können Ihre Privathaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen

Die Privathaftpflichtversicherung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Die bezahlten Jahresbeiträge können Sie in der Einkommenssteuererklärung unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ eintragen.