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Newsletter, vergleich.de 30. November 2009
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Auch wenn der Herbst uns bisher mit einem schweren Sturm verschonte – der nächste kommt bestimmt. Stürme, wie „Emma“ oder „Kyrill“ haben im letzten Jahr Schäden in Millionenhöhe verursacht. Vor allem Haus- und Autobesitzer fragen sich: „Wer zahlt eigentlich die entstandenen Schäden?“
Eine einzige Versicherung, die alles abdeckt vom kaputten Dach bis zum durch Hagel beschädigten Auto, gibt es leider nicht. Vielmehr sind mehrere Versicherung nötig – wir sagen Ihnen, welche:
Für Schäden am Auto: die Kfz-Versicherung Sturmschäden, die am Auto entstehen, werden durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden sowohl Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht als auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände, z.B. Äste oder Ziegel. Einen Verlust des Schadenfreiheitsrabattes brauchen Sie nicht zu fürchten: Die Schäden durch Sturm und Hagel werden als Teilkaskoschaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Für Schäden am Haus: die Gebäudeversicherung Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Schäden ab, die bei einem Sturm an Ihrem Haus entstehen. Zudem sind Folgeschäden mitversichert, etwa wenn durch ein defektes Dach Regen in das Gebäude eindringt. Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen müssen dagegen durch einen Elementarschadenversicherung abgesichert werden – diese kann auf Wunsch zusammen mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Für Schäden am Hausrat: Die Hausratversicherung Geht ein Fenster durch den Sturm zu Bruch und wird in der Folge die Wohnungseinrichtung durch Sturm oder Regen beschädigt, kommt hierfür die Hausratversicherung auf. Anders sieht es aus, wenn Regen durch offen gelassene Fenster oder Türen eindringt - dann muss die Hausratversicherung nicht zahlen. Gleiches gilt für Gartenmöbel, die auf der Terrasse stehen: diese müssen extra versichert werden.
Bei Schäden an anderen Personen: Die private Haftpflichtversicherung Für die Versicherungen gilt ein Sturm erst als Sturm ab Windstärke 8. Bei Schäden, die durch darunter liegende Sturmstärken verursacht wurden, gibt es in der Regel keinen Schadenersatz. Was aber, wenn bereits bei Windstärke 6 die Dachziegel abfallen und eventuell einen Fußgänger treffen? Dann tritt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein. Diese Versicherung zahlt auch dann, wenn ein Grundstücksbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt und beispielsweise marode Äste nicht entfernt. Fallen diese ab und verletzen eine andere Person, zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. den entstandenen Personenschaden. Für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung.
Tipps für Geschädigte Hat ein Sturm Schäden an Ihrem Haus, Ihrem Auto oder Ihrer Einrichtung hinterlassen, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Versicherer.
- Machen Sie Fotos oder Filmaufnahmen von den entstandenen Schäden. Legen Sie eine Liste mit den zerstörten und beschädigten Gegenständen an. Falls vorhanden, ergänzen Sie die Liste um die Einkaufsbelege. Ansonsten notieren Sie den Zeitpunkt der Anschaffung und den ungefähren Neuwert.
- Werfen Sie beschädigte Gegenstände auf keinen Fall weg, da diese als Beweismittel gegenüber der Versicherung dienen. Gibt es Zeugen? Dann notieren Sie sich deren Namen und Anschrift.
- Zudem haben Sie eine Schadenminimierungspflicht: Das bedeutet, dass Sie durch notdürftige Reparaturen weitere Schäden vermeiden. Ein zerstörtes Fenster oder ein Loch im Dach muss demnach abgedichtet werden, damit kein Regen eindringen kann und eventuell weitere Schäden im Haus anrichtet. Machen Sie vor der Reparatur aber noch Fotos vom Schaden. Ansonsten gilt: Lassen Sie alles möglichst unverändert, damit sich der Gutachter der Versicherung ein Bild vom Schaden machen kann.
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