Bürgerentlastungsgesetz bringt Steuererleichterungen
Bisher waren Krankenversicherungsbeiträge bis maximal 1.500 Euro für Nichtselbständige und 2.400 Euro für Selbstständige steuerlich absetzbar. Seit diesem Jahr können nun die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung als auch für alle Tarife der privaten Krankenversicherung auf Höhe des Basis-Niveaus. Zusätzlicher Krankenschutz, also Wahl- und Zusatztarife sowie Zusatzversicherungen, können nicht geltend gemacht werden.
Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag hat sich zum 1. Januar 2010 um 170 Euro auf insgesamt 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Ehepaare erhöht. Bis zu dieser Grenze bleiben Einkommen steuerfrei. Da die Steuersätze bei gleichbleibenden Einkommen außerdem geringer sind als noch im Jahr 2009, wird die persönliche Steuerlast gemindert und der Arbeitnehmer hat am Ende des Monats mehr Netto auf dem Konto.
Familien profitieren
Ab 2010 wird das Kindergeld pro Kind um 20 Euro steigen. Das bedeutet für das erste Kind und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte 194 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro monatlich. Zugleich wurde der Kinderfreibetrag wurde von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben. Die Erhöhung des Grundfreibetrages wirkt sich auch auf die Gewährung der Kinderfreibeträge aus. Bekamen Eltern für volljährige Kinder, die im Jahr 2009 Einkünfte über 7680 Euro hatten, weder Kindergeld noch Kinderfreibeträge, steigt diese Einkommensgrenze jetzt auf 8.004 Euro.
Höhere Steuerfreibeträge für Altersvorsorge
Der Staat zahlt ab 2010 mehr zur Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, dazu. Dabei erhöht sich der steuerlich absetzbare Beitragsanteil von 68 auf 70 Prozent. Insgesamt können Rürup-Sparer dann Beitragszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro (Ledige) bzw. 28.000 (Verheiratete) als Sonderausgabe geltend machen.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Aufgrund höherer Gehälter im Jahr 2008 hat die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen heraufgesetzt. Diese liegt nun in der Krankenversicherung bei 3.750 Euro pro Monat. In der Rentenversicherung stieg die Grenze auf 4.650 Euro im Osten Deutschlands und 5.500 Euro im Westdeutschland. Auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wurde heraufgesetzt: Diese liegt nun bei 4.163,50 Euro.
Steuerklassenwahl für Ehepaare
Berufstätige Ehepaare haben Möglichkeit, sich steuerlich neu veranlagen zu lassen. Neben der Steuerklassen-Kombination III/V und IV/IV können sie nun auch die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Dabei wird der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet. Dazu muss das Ehepaar dem Finanzamt das voraussichtliche Jahresbruttogehalt mitteilen. Da der Splittingtarif bereits während des Jahres zur Geltung kommt und auch eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung mit einfließen, bekommt der weniger verdienende Partner monatlich mehr Nettogehalt. Allerdings ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen und die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.
Wer weiterhin die Kombination III/IV bevorzugt, kann auch hier profitieren. Ab 2010 erhalten Arbeitnehmer der Steuerklasse V erstmals eine Vorsorgepauschale für Aufwendungen wie beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung. Dadurch sinkt der Lohnsteuerabzug und Sie haben am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche.