Newsletter, vergleich.de 11. Januar 2010

 

Immer mehr Deutsche finanzieren Anschaffungen mit Ratenkrediten, statt ihr Konto zu überziehen, und sparen damit kräftig Zinsen. An günstigen Angeboten herrschte 2009 kein Mangel: Die Kreditzinsen lagen bereits im Sommer durchschnittlich einen Prozentpunkt niedriger als ein Jahr zuvor und sanken bis zuletzt weiter. Doch es wird nicht mehr lange bei diesen guten Konditionen bleiben. 

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 Mit günstigen Krediten doppelt sparen
Die Wirtschaftkrise hat viele unerfreuliche Seiten, aber zumindest Kreditnehmern hat sie viele Vorteile gebracht. Die Absenkung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank hat Darlehen deutlich billiger gemacht, wenn die Banken ihre Ersparnis auch nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben haben. So kostete ein Kredit mit fünf Jahren Laufzeit zuletzt durchschnittlich nur noch 8,38 Prozent (eff., p. a.), während sein Preis im Januar 2009 noch bei fast neun und 2008 sogar deutlich über neun Prozent gelegen hatte. Bei Top-Anbietern fallen sogar nur noch 4,8 Prozent Zinsen an!

Autokäufer profitieren doppelt vom Zinsrückgang. Wer einen Kredit aufnimmt und bar zahlt, kann etliche Prozent Rabatt einstreichen. Viele nutzen auch die Gelegenheit, durch eine Umschuldung zu sparen, und lösen teure laufende Darlehen mit günstigeren Krediten ab.

Inzwischen deutet sich an, dass die Zinsen bald wieder zulegen werden. Der Grund: Die Banken gehen von höheren Ausfallrisiken wegen steigender Arbeitslosigkeit aus und preisen diese zu ihrer Absicherung ein. Doch noch sind die Kreditkonditionen günstig.

Schutz für Kreditnehmer verbessert
2009 war auch noch in anderer Hinsicht ein gutes Jahr für Darlehensnehmer. Anfang Juli passierte das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie“ den Bundestag, das die Stellung von Kreditnehmern gegenüber Banken deutlich stärken wird. Es wird zum 11. Juni 2010 in Kraft treten. Die wichtigsten Verbesserungen:

  • Banken, die mit einem Zinssatz werben, müssen Angaben zu den Kreditkonditionen hinzufügen (Höchstbetrag, Gebühren, effektiver Jahreszins).

  • Bevor Verbraucher einen Kreditvertrag abschließen, müssen sie die wesentlichen Informationen zum Kredit in einem EU-weit einheitlichen Formular erhalten.

  • Ein Recht der Verbraucher, einen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, gab es bislang nur in Deutschland und einigen anderen EU-Mitgliedstaaten. Künftig gilt das Widerrufsrecht europaweit. Unbefristete Verträge können Kreditnehmer nun jederzeit kündigen, nicht erst ein halbes Jahr nach Abschluss wie bislang. Die Kündigungsfrist darf dabei einen Monat nicht überschreiten – bislang waren es drei. Bei befristeten Verträgen ist jederzeit eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Darlehens möglich. Die Bank kann in einem derartigen Fall zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, doch diese darf höchstens ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen. Kündigungen durch Banken sind nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart wurde.


Zudem entschied der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 15. Dezember 2009, dass Verbraucherkredite mit Restkreditversicherung (RKV) „verbundene Geschäfte“ sind. Das heißt: Kreditnehmer, die eine RKV mit abgeschlossen haben und in der Widerrufsinformation zum Kredit nicht auf den Verbundcharakter hingewiesen wurden, können den Kreditvertrag – und damit natürlich auch den Versicherungsvertrag – unbefristet widerrufen.

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