Ein Ratenkredit ist manchmal teurer als es auf den ersten Blick scheint. Auch 0 Prozent-Finanzierungen bilden da keine Ausnahme. Wer bei der Kreditaufnahme das Kleingedruckte nicht liest, wundert sich hinterher oft über die zusätzlichen Kosten. Diese entstehen meistens durch eine teure Restschuldversicherung.
Schneller Kredit ohne aufwendige Bonitätsprüfung – mit solchen Werbesprüchen habe viele Banken ihre Kunden gelockt. Der Schock kam nach der Kreditaufnahme. Im Kleingedruckten musste der Kunde dann lesen, dass er zusammen mit dem Darlehen auch eine Restschuldversicherung gekauft hatte. Eine intensive Bonitätsprüfung war durch den Abschluss dieser Versicherung entbehrlich geworden, allerdings zu einem hohen Preis.
Restschuldversicherung – ja oder nein?
Eine Restschuldversicherung macht den Ratenkredit teurer. Die Kosten dafür werden meist auf den Kreditbetrag aufgeschlagen. Über diesen Teilbetrag können die Kunden aber nicht frei verfügen, sondern er wird direkt an die mit der Bank zusammenarbeitende Versicherung überwiesen. Die Bank kassiert dafür in der Regel eine Provision. In der Vergangenheit wurde die Restschuldversicherung oft stillschweigend von den Banken zusammen mit dem Kreditvertrag angeboten. Häufig war der Abschluss einer Restschuldversicherung auch Voraussetzung für die Kreditvergabe.
Dennoch kann eine Restschuldversicherung nicht per se als schlecht hingestellt werden. Oftmals ist die Absicherung durch eine solche Versicherung sogar sinnvoll. Sie springt beispielsweise bei Tod des Kreditnehmers, einer dauerhaften Erkrankung oder Arbeitslosigkeit ein. Allerdings muss der Kreditnehmer auch wissen, dass er eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat.
Darlehensnehmer können aufatmen
Der Bundesgerichtshof hat dem Wirken der Banken nun einen Riegel vorgeschoben. Nach dem Urteil vom 15. Dezember 2009 (Aktenzeichen: XI ZR 45/09) stellt ein Darlehensvertrag, der mit einem Restschuldversicherungsvertrag abgeschlossen wird, im juristischen Sinne ein verbundenes Geschäft dar. Banken sind deshalb verpflichtet, ihre Kunden detailliert zu beiden Verträgen zu informieren. Dazu gehört auch die Aufklärung über die wechselseitigen Auswirkungen sowie die damit verbundenen Widerrufsmöglichkeiten. Kommt die Bank dem nicht nach, gilt der Vertrag als hinfällig und der Kreditnehmer kann ihn jederzeit widerrufen.
In Falle eines Widerrufs ist der Kunde jedoch verpflichtet, den ausstehenden Kreditbetrag unmittelbar zurückzuzahlen. Zudem würde der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung erlischen. Eine Kündigung der Restschuldversicherung und des Kreditvertrages sollte deshalb gut überlegt sein.
Unser Tipp
Wer seinen abgeschlossenen Kredit für fragwürdig oder zweifelhaft hält, hat nun die Chance, unkompliziert aus seinem Vertrag auszusteigen. Die Rückzahlung der noch ausstehenden Kreditsumme kann durch eine Umschuldung auf einen günstigeren Ratenkredit finanziert werden.
Auch wer seinen Kredit bereits getilgt oder umgeschuldet hat, profitiert von dem BGH-Urteil: Verträge, die bereits zurückgezahlt wurden, können ebenfalls widerrufen und rückabgewickelt werden. Hierbei gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.
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