Kfz-Versicherung Vergleich

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So lassen Sie Ihre Kfz-Versicherung für den Vergleich berechnen

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung 2024 wechseln oder ein neues Fahrzeug versichern möchten, lohnt sich ein Autoversicherung-Vergleich. Denn die Tarife und Konditionen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich enorm. Mithilfe unseres Tarifrechners erhalten Sie eine Auswahl empfehlenswerter Versicherungen. Halten Sie am besten Ihren Fahrzeugschein bereit, damit Sie erforderliche Daten rasch zur Hand haben.

Angaben zum Fahrzeug

  • Tragen Sie in das Online-Formular Informationen zum zu versichernden Auto ein. Dazu gehören Angaben zur Fahrzeug-Marke und zum Modell. Die Daten finden Sie in Ihrer Zulassungs­bescheinigung. Haben Sie diese nicht zur Hand, können Sie über ein aufklappendes Feld Marke und Modell auswählen. Dann folgen weitere Angaben wie z. B. das Datum der Erstzulassung des Wagens.
  • Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Ort ist entscheidend für die Regional­klassenein­stufung durch den Versicherer.

Angaben zum Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs

  • Nun müssen Sie persönliche Fragen beantworten, wie z. B. Ihr Geburtsdatum. Die Versicherer führen Statistiken zu den Schadensrisiken bestimmter Altersgruppen und lassen dies in die Höhe der Beiträge einfließen.
  • Weitere Fragen betreffen den Halter des Fahrzeugs, der nicht zwangsläufig der Versicherungsnehmer sein muss.
  • Es folgen Angaben zum Zeitpunkt, wann Sie Ihren Führerschein gemacht haben und ob weitere Personen neben dem Versicherungsnehmer das Auto fahren sollen.

Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz

  • Je nachdem, wie alt und wie wertvoll Ihr Fahrzeug ist, wählen Sie zwischen der Teil- oder der Vollkaskoversicherung. Beide Varianten sind mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar.
  • Nun können Sie die Höhe einer möglichen Eigenbeteiligung festlegen und machen Angaben zu Ihrer Schadens­freiheits­klasse. Die Höhe der Beiträge für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung hängt von Ihrer Schadensfreiheitsklasse (SF) ab. Je mehr unfallfreie Jahre Sie nachweisen können, umso höher ist die Schadensfreiheitsklasse und umso geringer werden Ihre Versicherungsbeiträge. Fahranfänger haben die Schadensfreiheitsklasse 0. Welche Schadens­freiheits­klasse Sie haben, können Sie ihrem letzten Versicherungsschein beziehungsweise der Beitragsrechnung entnehmen.
  • Es folgen Angaben zu Ihren bisherigen Versicherungen und zu möglichen Schäden, die in den vergangenen 3 Jahren reguliert wurden.
  • Zum Abschluss wird überprüft, ob Ihnen bestimmte Rabatte eingeräumt werden können. Das ist z. B. der Fall, wenn der Wagen nachts in einer Garage geparkt wird oder nur von der Versicherung ausgewählte Werkstätten genutzt werden oder Sie sich für die jährliche Zahlweise entscheiden.
zum KFZ-Versicherung Vergleich

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Die Kosten für eine Autoversicherung können zwischen 100 und 1.000 € im Jahr liegen. Eine genauere Antwort lässt sich nicht geben, weil die Kosten von mehreren Punkten abhängen. Dazu zählen die Typklasse des Wagens, Ihre Schadensfreiheitsklasse, gefahrene Kilometer pro Jahr und der Ort der Zulassung.

Außerdem besteht die Kfz-Versicherung in der Regel aus verschiedenen Bestandteilen, die Sie kombinieren können.

In den folgenden Abschnitten erläutern wir diese Versicherungsbausteine ausführlicher.

​​​​​​​Bestandteile der Kfz-Versicherung

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Voll- und Teilkaskoversicherung
  • Kfz-Schutzbrief
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Auslandsschadenschutz-Versicherung

Warum wird meine Kfz-Versicherung 2024 teurer?

Mehrere Versicherer haben für 2024 stei­gende Preise in der Kfz-Ver­siche­rung angekündigt. Als Begrün­dung werden erhöhte Reparatur­kosten, mehr Unfälle und häufigere Un­wetter ange­geben. Insbesondere die Werk­statt­kosten haben sich deut­lich erhöht, sagt Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstands­vorsitzender der HUK Coburg. Reparaturen werden immer komplexer, da viele Teile miteinander verbunden sind. Auch die Zunahme von extremen Wetter­lagen belastet die Ver­sicherungs­wirtschaft, da z. B. viel mehr Schäden durch Hagel­schlag oder umstürzende Bäume bezahlt werden müssen.

Die Verbraucher­zentrale NRW rät Autofahrern zu genauen Vergleichen der aktuellen Angebote. So könnten günstigere Tarife gefunden werden, wenn ein Versicherer die Preise für Bestands­kunden erhöht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche für Schäden, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges wie einem Auto oder einem Motorrad entstehen. In Deutschland ist der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter Pflicht. Grundlage hierfür ist das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), wobei der Versicherer selbst gewählt werden kann. Das Gesetz gilt allerdings nur für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die ihren regelmäßigen Standort in Deutschland haben. Außerdem muss der gewählte Versicherer ebenfalls hier ansässig sein.

Achtung

Die Zulassung eines Fahrzeugs erfordert den Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung. Diese sollte daher bereits vor dem Termin bei der Zulassungsstelle abgeschlossen werden.

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen nicht an eine Person gebunden. Das heißt, dass nicht der Fahrer versichert ist, sondern das Fahrzeug. Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs stehen, können zu sehr hohen Schadensersatzforderungen führen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es nicht nur zu Sach-, sondern auch zu Personen- oder Folgeschäden kommt. Dazu hier ein paar Beispiele:

  • Sachschaden: Bei einem Unfall wurden mehrere Fahrzeuge so stark beschädigt, dass sich die Reparaturen auf sehr hohe Summen belaufen werden, sofern sie überhaupt möglich sind.
  • Personenschaden: Mehrere Personen wurden lebensgefährlich verletzt. Diese müssen nun für längere Zeit im Krankenhaus betreut werden.
  • Folgeschaden: Eine verletzte Person ist für lange Zeit berufsunfähig oder kann gar nicht mehr arbeiten. Außerdem ist es notwendig, die Wohnung behindertengerecht umzubauen.

Entschädigungsleistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Schadensregulierung sind vielfältig. Sie hängen aber nicht nur von der Art und der Höhe des Schadens ab, sondern auch von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Unter anderem gewähren die Versicherer folgende Entschädigungsleistungen für Schäden, die anderen Personen oder ihrem Eigentum zugefügt worden sind:

  • Reparaturkosten
  • bei Totalschaden Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Fahrzeugrestwertes
  • Abschlepp- oder Bergungskosten
  • Rettungskosten
  • Kosten für Heil- und Hilfsmittel sowie medizinische Behandlung
  • Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
  • Schadensersatz für Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld

Die Kaskoversicherung: Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko

Eine Kaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist ihr Abschluss in Deutschland keine Pflicht, sondern es handelt sich um eine freiwillige Zusatzversicherung. Bei der Kfz-Versicherung wird zwischen der Voll- und der Teilkaskoversicherung unterschieden, wobei die Vollkasko den Schutz der Teilkasko mit einschließt. Die Teilkasko reguliert Schäden, die Ihnen als Versicherungsnehmer am eigenen Fahrzeug entstehen und für die kein Dritter haftbar gemacht werden kann. Die Leistungen der Vollkasko gehen insofern darüber hinaus, dass auch Schäden mit abgedeckt sind, die Sie selbst verschuldet haben oder die mutwillig durch andere Personen verursacht worden sind.

Tipp

Im Allgemeinen wird die Vollkaskoversicherung bei sehr hochpreisigen Fahrzeugen oder bei Fahrzeugen empfohlen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Für ältere Kraftfahrzeuge reicht die Teilkasko meistens aus, denn immerhin liegen die Kosten für die Vollkasko weit höher.

Versicherte Risiken der Teil- und der Vollkasko sind:

  • Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile
  • Schäden durch Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Blitzschlag, Überschwemmung oder Hagel
  • Schäden durch Haarwild, wie Wildschweine oder Rehe, wenn eine Wildschadenklausel vertraglich vereinbart wurde
  • Schäden durch Zusammenstöße mit anderen Tieren
  • Kabelschäden durch Marderbiss, wenn vertraglich mitversichert
  • Schäden durch Kurzschluss
  • Schäden durch Brände oder Explosionen

Die Vollkasko leistet darüber hinaus in den folgenden Fällen:

  • mutwillige Beschädigung durch andere Personen (Vandalismus)
  • Beschädigungen, bei denen der Verursacher beispielsweise wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldetem Unfall

Der Kfz-Schutzbrief

Viele Versicherer bieten einen Schutzbrief zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung an. Im Unterschied zu dieser werden durch den Schutzbrief nach einem Unfall oder einer Panne keine Leistungen für Dritte, sondern für Sie als Versicherungsnehmer gewährt. Üblicherweise gehören zum Leistungsumfang eines Schutzbriefes:

  • Kosten für das Abschleppen in eine Werkstatt oder die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit des Autos direkt vor Ort durch einen Pannendienst
  • Bergung des Fahrzeugs, wenn es von der Fahrbahn abgekommen ist
  • falls notwendig, die Kostenübernahme für das Organisieren und Beschaffen von Ersatzteilen
  • Unterstellkosten und Übernahme der Übernachtungskosten für alle Fahrzeuginsassen bis die Weiterreise möglich ist
  • Kostenübernahme für einen Mietwagen oder Tickets für die Bahn oder das Flugzeug, falls das Fahrzeug nicht zeitnah oder überhaupt nicht mehr fahrtüchtig gemacht werden kann
  • Übernahme der Rücktransportkosten für das Fahrzeug oder der Kosten für die Verschrottung

Wenn Sie bereits Mitglied eines Automobilclubs wie dem ADAC, dem AvD oder dem ACE sind, benötigen Sie keinen Schutzbrief. Außerdem ist er meistens nicht für Neuwagen notwendig, da die Hersteller oft für die ersten 3 Jahre eine Mobilitätsgarantie einräumen, mit der zum Beispiel die Kosten für die Pannenhilfe, das Abschleppen oder einen Ersatzwagen abgedeckt sind.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen, sind nicht immer das Gleiche. Kommt es zum Beispiel nach einem Auffahrunfall zu einem Streit über die Schuldfrage, können langwierige Verhandlungen vor Gericht sowie hohe Gerichts- und Anwaltskosten die Folge sein. Durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung können finanzielle Belastungen abgemildert werden. Die Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind vielfältig. Sie unterstützt Sie zum Beispiel in folgenden Situationen durch anwaltliche Beratung oder Übernahme der Kosten, die in Zusammenhang mit einem Gerichts- oder Mediationsverfahren stehen:

  • Streitigkeiten nach Unfällen
  • Ärger beim Autokauf oder in der Autowerkstatt
  • Probleme mit Behörden

Kosten, die durch Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder vorsätzlich begangene Straftaten entstehen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht.

Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist freiwillig. Häufig wird Sie als Baustein der Kfz-Versicherung mit angeboten, aber auch in einer privaten Rechtsschutzversicherung kann der Verkehrsrechtsschutz bereits enthalten sein. Prüfen Sie daher vor Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung Ihre bereits bestehenden Versicherungsverträge diesbezüglich.

Weitere Bausteine der Kfz-Versicherung im Vergleich

Insassenunfallversicherung

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits die Insassen eines Fahrzeugs mit absichert und Behandlungskosten durch die Krankenversicherung übernommen werden, ist der Abschluss einer gesonderten Insassenunfallversicherung in der Regel nicht notwendig.

Auslandsschadenschutz-Versicherung

Eine zusätzliche Kfz-Auslandsversicherung ist nur in bestimmten Fällen notwendig. Wenn Sie eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung haben, greift diese nämlich im Rahmen des sogenannten Grüne-Karte-Abkommens auch in vielen anderen Ländern. Sofern dies nicht der Fall ist, können Sie bei vielen Versicherern eine Auslandsschadenschutz-Versicherung zusätzlich abschließen. Derzeit beteiligen sich 48 Staaten an dem Grüne-Karte-Abkommen, darunter zwei, die nicht in Europa liegen. 

Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie überprüfen, ob Sie im Besitz der Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr sind, auch Grüne Versicherungskarte genannt. Viele Versicherer händigen diese bereits bei Vertragsabschluss oder auf Antrag aus. Die Karte muss zwar heutzutage nicht mehr zwangsläufig im Fahrzeug mitgeführt werden, aber da sie als Versicherungsnachweis dient, erleichtert ihr Vorhandensein die Abwicklung von Versicherungsfällen. Außerdem ist auf der Grünen Karte verzeichnet, in welchen Ländern Versicherungsschutz besteht. Auskunft dazu geben aber auch die Versicherer sowie die Verkehrsclubs.

Zusätzliche Auslandsschadenschutz-Versicherung

Eine zusätzliche Auslandsschadenschutz-Versicherung sollte dann abgeschlossen werden, wenn die Reise in Länder geht, die am Grüne-Karte-Abkommen nicht teilnehmen oder in denen es keine Versicherungspflicht gibt. Auch bei sehr häufigen Auslandsreisen ist der Abschluss dieser Zusatzversicherung sinnvoll. Sie hilft bei der Regulierung von Unfallschäden, die Sie als Versicherungsnehmer nicht selbst verursacht haben, und wird zum Beispiel als Autojahresreiseschutz von der Allianz angeboten.

Die Mallorca-Police

Die sogenannte Mallorca-Police kann ein Baustein einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder eines Schutzbriefes sein. Sie erweitert die Versicherungsleistung vom versicherten Fahrzeug auch auf Mietwagen im Ausland, wobei sie nicht nur auf Mallorca, sondern in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt. Die Mallorca-Police kann auch separat abgeschlossen werden, beispielsweise wenn Sie gar kein eigenes Auto besitzen, sondern nur Leihwagen fahren.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Wenn Sie mit den Leistungen Ihres bisherigen Versicherers oder den Beiträgen nicht zufrieden sind, kann Ihnen ein Kfz-Versicherungsvergleich zu einem Versicherungsvertrag mit besseren Konditionen verhelfen. Sie haben mit dem bisherigen Versicherer jedoch einen Vertrag geschlossen, der zunächst beendet werden muss. Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen können Sie durch

  • eine ordentliche Kündigung oder
  • eine außerordentliche Kündigung

Haben Sie die Kfz-Versicherung erst neu abgeschlossen, können Sie zudem vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen? Die ordentliche Kündigung der Autoversicherung ist üblicherweise immer zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich. Das bedeutet, dass Sie die bisherige Versicherung bis zum 30. November kündigen müssen, wenn Sie für das nächste Jahr einen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließen wollen. Wird der Versicherungsvertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um weitere 12 Monate.

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?

Das Recht auf Sonderkündigung räumt der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein. Darüber hinaus berechtigen weitere Situationen zur außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung.

§ 40 VVG Kündigung bei Prämienerhöhung

Der Versicherte kann die Versicherung außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer die Versicherungsprämie ohne eine gleichzeitige Leistungsanpassung erhöht.

Die außerordentliche Kündigung ist bei einer Reduzierung des Leistungsumfanges bei gleichbleibender Beitragshöhe möglich.

Bedingungen: Die Kündigung muss durch den Versicherungsnehmer innerhalb von 1 Monat nach Kenntnisnahme des berechtigenden Grundes ausgesprochen werden. In der Regel beginnt dieser Zeitraum mit dem Zugang eines entsprechenden Schreibens vom Versicherer. Wirksam wird die Kündigung mit dem Beginn der Beitragserhöhung oder der Leistungsänderung.

§ 92 VVG Kündigung nach Versicherungsfall

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können die Versicherung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden beglichen oder die Regulierung durch den Versicherer abgelehnt wurde.

Bedingungen: Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat ab dem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über die Schadensregulierung abgeschlossen sind.

Stilllegung eines Fahrzeugs oder Fahrzeugwechsel

Da die Kfz-Versicherung an ein Fahrzeug gebunden ist, endet sie unabhängig von der Laufzeit immer dann, wenn dieses bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird.

Bedingungen: Es ist keine Kündigung notwendig. Der Versicherer wird von der Zulassungsbehörde über die Abmeldung informiert. Wird ein Kfz allerdings nur vorübergehend ab- und dann wieder angemeldet, läuft die bisherige Versicherungspolice weiter.

Änderung der Regional- und Typklasse eines Fahrzeugs

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) legt jedes Jahr die Regional- und Typklasse von Fahrzeugen neu fest. Damit können sowohl geringere als auch höhere Beiträge in der Kfz-Versicherung einhergehen.

Bedingungen: Die Sonderkündigung ist mit einer Frist von 1 Monat möglich, die mit der Bekanntgabe der Beitragsänderung durch den Versicherer beginnt.

Gut zu wissen

Sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung sind in der Regel in Textform möglich, allerdings gelten hier die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Manche bieten inzwischen das unkomplizierte Kündigen über ein Online-Formular auf ihrer Website an. Wurden zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung weitere Leistungen wie eine Kaskoversicherung oder der Schutzbrief abgeschlossen, enden diese mit Wirksamwerden der Kündigung ebenfalls. Bereits geleistete Versicherungsbeträge werden gegebenenfalls anteilig durch den Versicherer zurückgezahlt.

Widerruf des Versicherungsvertrags

Haben Sie einen neuen Vertrag zur Kfz-Versicherung abgeschlossen, können Sie diesen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist gegenüber Ihrem Vertragspartner widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Zugang aller Versicherungsunterlagen inklusive einer wirksamen Widerrufsbelehrung und beträgt 14 Tage. Der Widerruf sollte wie die Kündigung schriftlich per E-Mail, Fax oder Post eingereicht werden. Beachten Sie jedoch auch hierzu die AGB (Allgemeinen Vertragsbedingungen) des Versicherers.

FAQ: Wichtige Fragen in Zusammenhang mit der Autoversicherung und dem Vergleich

  • Wie bekomme ich die eVB-Nummer?

    Die Abkürzung eVB steht für die elektronische Versicherungsbestätigung, die im Jahr 2008 in Deutschland eingeführt wurde und die bis dahin geltende Doppelkarte abgelöst hat. Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung erhalten Sie die eVB durch Ihren Versicherer. Die eVB hat sieben Stellen aus Ziffern oder Großbuchstaben. Sie benötigen sie zum Beispiel für die Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, einen Fahrzeugwechsel, die Ausstellung eines neuen Kennzeichens oder die Ummeldung auf einen anderen Halter. Die eVB-Nummer bekommen Sie sofort mitgeteilt, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung online abschließen. Ansonsten fragen Sie am besten Ihren Versicherungsvertreter.

  • Welche Unterlagen braucht man für die Kfz-Versicherung und den Vergleich?

    Für die Autoversicherung werden einige Informationen abgefragt, die Sie in folgenden Dokumenten finden:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Police Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung (sofern vorhanden)
    • letzte Beitragsabrechnung Ihres bisherigen Versicherers (sofern vorhanden)

    Die HSN (Herstellernummer) und die TSN (Typschlüsselnummer) des zu versichernden PKWs finden Sie im Fahrzeugschein. In den Unterlagen der Vorversicherung können Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse entnehmen.

  • Kann mich der beim Kfz-Versicherung Vergleich gewählte Versicherer ablehnen?

    Ein Versicherer kann Ihren Antrag auf die Kfz-Versicherung dann ablehnen, wenn Sie bereits vorher bei diesem versichert waren und folgende Situationen gegen den erneuten Versicherungsabschluss sprechen:

    • arglistige Täuschung, zum Beispiel durch falsche Angaben zu Vorversicherungen oder Unfällen
    • Drohungen gegenüber dem Versicherer
    • nicht gezahlte Versicherungsprämien
    • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
    • Vertragskündigung durch den Versicherer nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles

    Tritt der Fall ein, dass Sie der gewählte Versicherer aufgrund einer oder mehrerer der oben genannten Sachverhalte ablehnt, bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als den Antrag bei einem anderen Versicherer zu stellen. Sofern Sie bei diesem bisher nicht versichert waren, muss er Sie als Versicherungsnehmer akzeptieren.