Immobilienfinanzierung

Standards beim Effizienzhaus: KfW 70, KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus

Wer ein Energieeffizienzhaus baut oder ein neu errichtetes Effizienzhaus erwirbt, kann sich durch ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützen lassen. Bei Neubauten werden u. a. die KfW-Standards KfW 40 und KfW 40 Plus gefördert.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Standards beim KfW Effizienzhaus

Energieeffizienzhaus: Definition der verschiedenen Standards

Ein Effizienzhaus, früher auch als KfW-Effizienzhaus bezeichnet, wird durch einen bestimmten energetischen Standard definiert. Dafür werden der jährliche Primärenergiebedarf sowie der Trans­missions­wärme­verlust gemessen. Der Primär­energie­bedarf bezeichnet die Energiemenge, die im Laufe eines Jahres durch­schnittlich für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung notwendig ist. Die Energiemenge, die eine beheizte Immobilie nach außen verliert, wird Trans­missions­wärme­verlust genannt. Diese Größen sind in der Energie­einspar­verordnung (EnEV) festgelegt. Auf dieser Grund­lage hat die KfW unter­schiedliche Effizienz­haus-Standards entwickelt: KfW 40, KfW 55, KfW 70, KfW 85 und KfW 100. Neubauten nach dem Effizienz-Standard 55 werden seit Februar 2022 nicht mehr gefördert.

Mehrere KfW-Programme können nicht mehr beantragt werden

Am 1. Januar 2023 wurde das Programm 433 zur Förderung von Brenn­stoff­zellen gestoppt. Bereits am 1. Juli 2021 wurden die KfW-Programme 151, 152 und 430 durch andere Fördermaßnahmen im Rahmen der neuen Bundes­för­derung für effiziente Gebäude ersetzt (Wohngebäude Kredit 261 und 262 sowie Wohngebäude Zuschuss 461). Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Das Effizienzhaus nach KfW-Standard 40

Bei einem Energieeffizienzhaus 40 ist der Wärmeenergieverbrauch um 60 % geringer als bei einem vergleichbaren Neubau. Dieser geringere Energieverbrauch wird durch einen umfangreichen Wärmeschutz und eine hochwertige Dach- und Bodenplattendämmung gewährleistet. Die KfW-Förderung gilt für Neubauvorhaben und für die komplette Sanierung bestehender Gebäude. Der Kreditbetrag beläuft sich auf höchstens 120.000 € pro Wohneinheit, der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 45 %.

Ein Haus des Standards KfW 40 muss luftdicht sein und regenerative Energien nutzen. Dies kann eine Kombination aus Solaranlage, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Holzpellets sein.

Folgende Förderprogramme der KfW können Sie nutzen, wenn Sie ein KfW-40-Haus kaufen oder bauen wollen:

  • KfW 261: Wohngebäude-Kredit - Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
  • KfW 124: Wohneigentumsprogramm 

Das Effizienzhaus 40 Plus

Dieser Fördertarif existiert erst seit dem 1. April 2016. Im Wesentlichen gelten hier die gleichen Anforderungen wie beim Effizienzhaus 40. Allerdings gibt es einige Komponenten, die zusätzlich erfüllt sein müssen. Dazu gehören:

  • Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, bei der der Wärmebereitstellungsgrad mindestens 80 % beträgt.
  • Stromerzeugung auf dem Grundstück durch eine Anlage, die mit erneuerbarer Energie gespeist wird.
  • Ein stationäres Batteriespeichersystem als Stromspeicher.
  • Der Stromverbrauch und die Stromerzeugung müssen über ein Benutzerinterface klar ersichtlich sein.

Werden alle vorgeschriebenen Bedingungen für ein Effizienzhaus KfW 40 Plus erfüllt, können Sie einen Förderkredit bis zu 150.000 € und einen Tilgungszuschuss bis zu 75.000 € erhalten. Mit folgenden Förderprogrammen unterstützt die KfW den Bau, den Kauf eines KfW 40 Plus Hauses und die komplette Sanierung eines alten Gebäudes zum Effizienzhaus 40 Plus: 

  • KfW 261: Wohngebäude-Kredit - Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
  • KfW 124: Wohneigentumsprogramm
Neue EE-Klasse!

Zusätzlich zu den Effizienz­haus-Klassen wurde im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) 2021 eine neue Stufe eingeführt: die Erneuerbare-Energien-Klasse. Sie berechtigt zu einer höheren Förderung in allen Effizienz-Klassen. Der Förderkredit steigt auf 150.000 €, der Tilgungs­zuschuss wird erhöht. Sie erreichen die EE-Klasse, wenn Sie eine besonders effiziente Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen.

Das ehemalige Effizienzhaus KfW 55 (wird nicht mehr gefördert)

Der Jahresprimärenergiebedarf vom Effizienzhaus 55 beträgt lediglich 55 % des Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus. Dies resultiert aus einer sehr guten Wärmedämmung in Dach und Außenwänden sowie einer Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen. Auch eine Holzpellet- oder Biomasse-Heizung ist zum Erreichen der Vorgaben des KfW-Effizienzhauses 55 erforderlich.

Häuser mit dem Effizienz-Standard 55 verfügen über eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwassergewinnung. Eine zentrale Lüftungsanlage gewinnt 80 % der Abluft zurück.

Achtung: Das Effizenzhaus 55 wird seit Februar 2022 nicht mehr gefördert, da diese Effizienz-Klasse so häufig erreicht wurde, dass sie den normalen Standard für Neubauten darstellt. Damit gilt ein Effizienzhaus 55 nicht mehr als förderungsfähig. Außerdem sei ein zu großer Anteil der Fördermittel in Neubauten geflossen, so die Begrün­dung. Zukünftig werden bessere Effizienzklassen und die energetische Sanierung von Altbauten gefördert.

Das Effizienzhaus 70

Im Effizienzhaus 70 muss der jährliche Wärmeenergieverbrauch 30 % geringer sein als der eines vergleichbaren normalen Neubaus. Wenn Sie ein bereits bestehendes Effizienzhaus 70 sanieren möchten, können Sie diese Förderungen der KfW in Anspruch nehmen:

  • KfW 261: Wohngebäude-Kredit - Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
  • KfW 124: Wohneigentumsprogramm

Die Effizienzhaus-Standards 85 und 100

Beim Effizienzhaus 85 werden 85 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes benötigt. Beim Effizienzhaus 100 ist es die gleiche Energiemenge, was besonders bei alten Gebäuden ein guter Wert, da hier der Energieverbrauch häufig sehr viel höher ist. Folgende Förderprogramme der KfW kommen hier infrage:

  • Wohngebäude-Kredit 261
  • KfW 124: Wohneigentumsprogramm

KfW 134: für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Neben dem KfW 124 umfasst das Wohneigentumsprogramm noch das Darlehen KfW 134. Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen, die für selbst genutzten Wohnraum Genossenschaftsanteile erwerben wollen. Grundsätzlich entsprechen die Konditionen denen des KfW 124. Unterschiede betreffen allerdings die Möglichkeit von Sondertilgungen. So ist beim KfW 134 eine vorzeitige Rückzahlung während der ersten Zinsbindungsfrist sowohl vollständig als auch in Teilbeträgen ab 1.000 € gebührenfrei möglich.

Vergleich.de Tipp

Nach der Energiesparverordnung EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, müssen Immobilienverkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei Gebäudebesichtigung einen Energieausweis zeigen. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Energieausweis sofort übergeben werden. Das Dokument können zum Beispiel Energieberater oder Fachleute aus der Baubranche ausstellen.

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