Unisex-Tarife nach EuGH-Urteil
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2011, dürfen die Versicherer bei ihren Prämien nicht mehr zwischen Frauen und Männern differenzieren. Konkret sind die Kranken-, Pflege-, Renten-, und Risikolebensversicherung von diesen Änderungen betroffen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, müssen Versicherer ihre Tarife mit Sicherheitsberechnungen neu kalkulieren. Dabei besteht das Risiko, zu großzügig zu rechnen, zu viele Kunden des besser gestellten Geschlechts anzulocken und dafür zu niedrigea Beiträge anzusetzen.
Stichtag zu den Unisex-Tarifen: 21. Dezember 2012
Einige Versicherer reagieren bereits mit speziellen Angeboten. Die Swiss Life präsentiert ihre neuen Tarife schon im August statt zum Stichtag. Die Ideal-Versicherung bietet schon Unisextarife bei der Pflegerente an, Der Volkswohl Bund bei der Rentenversicherung. Das Geschlecht, das künftig besser gestellt ist, kann bei der Allianz zum Teil schon jetzt zu den günstigeren Konditionen abschließen. Die bisherigen Tarife erhält dagegen noch das Geschlecht, das sich auf Preisanstiege einstellen muss.
Angebote machen den Markt unübersichtlich
Die Vielfältigkeit der Unisex-Angebote führt zu einem intransparenten Markt. Als einfache Faustregel gilt: Die größten Preisausschläge werden bei den Produkten erwartet, bei denen die Risiken am unterschiedlichsten verteilt sind: die Krankenversicherungen und Risikoleben. Dagegen spiele das Geschlecht etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kaum eine Rolle, sagte Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer von Morgen & Morgen der FAZ.
Nicht allein wegen Unisex-Tarifen abschließen
Die Makler raten die Kunden davon ab, Verträge nur deshalb abzuschließen, weil die Unisex-Tarife kommem. Stattdessen sollten sich Kunden sgenau über die Folgen der Umstellung informieren.
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