Stärkere Verbraucherrechte bei Kündigung der Lebensversicherung

Verbraucher durch BGH-Urteil gestärkt

26.07.2012 cs - Bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung müssen Verbraucher oft Geld nachzahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat allerdings heute wichtige Regelungen zu Gunsten der Verbraucher geändert. Die Experten der Verbraucherzentrale glauben, dass eine „Signalwirkung“ von diesem Urteil ausgehen könnte.

Wichtige Vertragsklauseln der Lebensversicherung wurden für unwirksam erklärt

Die Vertragsklauseln der Kapitallebensversicherung und privaten Altersvorsorge beinhalten Regelungen zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten, die zu hohen Verlusten bei den Versicherungskunden führen. Durch die Mithilfe dieser Regelungen konnten die Versicherer die Abschlusskosten bisher mit den ersten Beiträgen verrechnen, die die Kunden einzahlen. Als Folge erhielten Kunden bei vorzeitiger Kündigung nur einen Bruchteil ihrer eingezahlten Summe zurück, da die Provisionen erst vollständig von den Beiträgen gezahlt werden mussten. Laut Bundesgerichtshof sollten diese Klauseln bei bestehenden und auch bei neuen Verträgen nun unwirksam werden, berichtet heute Focus Online.

Erstattungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro

Die Verbraucherzentrale rechnet mit einer Summe von rund 12 Milliarden Euro, die von der Versicherungswirtschaft an die Kunden erstattet werden müsste. Die Versicherungskunden können hierzu ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer anmelden. Die Versicherer wurden jedoch auch dazu aufgefordert, von sich aus auf ihre Kunden zuzugehen und ihnen die zustehenden Beträge zu erstatten.

Unklarheiten bei den Lebensversicherern

Anders als der BGH sind die Versicherer jedoch der Auffassung, dass nicht alle Verträge von dem Urteil betroffen sind. Der Deutsche Ring bezieht das Urteil nur auf die Versicherungsverträge bedingungen aus den Jahren 2002 bis 2007. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte, dass Verträge aus den Jahren zwischen 2001 und 2007 von dem BGH-Urteil betroffen seien. Im Fall der Abschlusskosten müssten sie gekündigt sein, aber noch nicht abgewickelt. Wie viele Verträge diese Voraussetzungen erfüllten, ist unklar. Es müsste eine detaillierte genaue Urteilsbegründung vorliegen, um schon genauere Einschätzungen treffen zu können.

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