Erkrankte haften nicht für Schäden

16.02.2012 cs - An Demenz Erkrankte müssen nicht für die von ihnen verursachten Schäden haften. Dies erklärt die Allianz in einer neuen Veröffentlichung. Da sie für ihr Handeln nicht mehr verantwortlich gemacht werden können, fällt eine Haftung weg. Angehörige zahlen wiederum nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht.

Schuldfähigkeit erlischt bei schwerer Demenz
Alzheimer- und andere Demenzkranke treten durch prominente Beispiele immer stärker ins Licht der Öffentlichkeit. Wie inzwischen weitläufig bekannt ist, kämpfen sie mit dem Verlust ihrer Geisteskraft. Was passiert aber, wenn ein Demenzkranker einen Schaden verursacht? Wer haftet im Ernstfall? Die Allianz erklärt die Rechtslage folgendermaßen: Erwachsene müssen nur dann für einen Schaden haften, wenn sie ihn „schuldhaft“ verursacht haben. In diesem Fall springt auch die private Haftpflichtversicherung ein. Wenn ein erwachsener Mensch allerdings an schwerer Demenz leidet, kann er für seine Handlungen nicht mehr verantwortlich gemacht werden. Eine Schuldfähigkeit ist dementsprechend bei dem Betroffenen nicht mehr vorhanden.

Rechtsstreit soll unberechtigte Ansprüche abwehren
Die Haftpflichtversicherung der Allianz würde in einem solchen Fall den Schaden nicht übernehmen, sich aber in einen Rechtsstreit mit dem Geschädigten begeben, um die unberechtigten Ansprüche abzulehnen. Um sich diesen Schutz zu sichern, empfiehlt die Versicherung, dass an Demenz Erkrankte auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollten. Auch die Angehörigen der Kranken haften nicht zwangsläufig. Sie können bei Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Zahl der Demenzkranken liegt über einer Million
Aktuell sind rund 1,3 Millionen Deutsche an Demenz erkrankt. „Die Wahrscheinliche, dass jeder einzelne von uns mit 90 Jahren selbst unter Alzheimer oder eines anderen Form von Demenz leidet, liegt bei einem Drittel.“ schätzt Michaela Grimm, eine Expertin der Allianz.

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