Versicherung: Keine Narrenfreiheit im Karneval

Unfälle im Karneval können böse ausgehen...

09.02.2012 cs - Fasching, Karneval, Fassnacht – die närrische Zeit erreicht in den nächsten Tagen ihren Höhepunkt. Wer zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch zu tief ins Glas schaut und einen Unfall verursacht, sollte aber nicht auf ein mildes Urteil seiner Versicherung hoffen…

Don’t drink and drive – auch im Karneval

Auch während der Narrenzeit kennen Polizei und Versicherung kein Pardon – wer betrunken Auto oder Fahrrad fährt, muss mit Strafen rechnen. Ein Alkoholpegel von 0,3 Promille kann bereits ausreichen, um den Führerschein für eine gewisse Zeit zu verlieren. Ab 0,5 Promille wird dem Fahrer die „Pappe“ auf jeden Fall für einen Monat entzogen und er erhält vier Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Kaskoversicherung zahlt nicht bei Trunkenheit

Die Polizei verlangt darüber hinaus Bußgelder für Trunkenheitsfahrten, die KfZ-Haftpflichtversicherung kann Regressforderungen stellen und die Kaskoversicherung sich weigern, jegliche Schäden zu übernehmen. Sogar bei Unfällen während der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn beim Versicherten eine Bewusstseinstrübung aufgrund zu hoher Alkoholwerte festgestellt wird.

Prügeleien oft ohne Versicherungsschutz

Die private Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung zahlen bei Schlägereien nicht unbedingt. Wenn sich der Versicherte bewusst in Gefahr gebracht hat, also aktiv in die Prügelei einsteigt und Verletzungen in Kauf nimmt, zahlt zwar die Krankenkasse für die akuten Verletzungen. Bei längerfristigen Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind, springt aber meist keine Versicherung ein. Passive Teilnehmer, also die Opfer einer Schlägerei, können ihren Schaden natürlich bei der Unfallversicherung angeben.

Versicherung über Umzüge informieren

Auch die Vorgaben der Versicherung für Karnevalsumzüge sollten im Vorfeld beachtet werden. Wenn ein Landwirt seine Gerätschaft als Festwagen am Umzug teilnehmen lässt oder ein Verein seine Mitglieder auf einen Umzugswagen schickt, kann unter Umständen der Versicherungsschutz erlöschen. Hier hilft zum Beispiel die Straßenverkehrsbehörde, die ein spezielles TÜV-Siegel für Umzüge ausstellen darf.

Mehr Informationen zum Thema Versicherung finden Sie hier: 
Aktuelle Versicherung News
Versicherung News Archiv
Versicherung Vergleich

RSS-Feed Versicherung RSS-Feed

Krankenversicherung Vergleich



Die richtige Wahl

Im Krankheitsfall die optimale Absicherung zu haben, ist leichter gesagt als zu haben. Mit unseren kostenfreien Vergleichen finden Sie Ihren persönlich passenden Schutz, in einer privaten Krankenkasse zu günstigen Konditionen oder als gesetzlich Versicherter mit preiswerten Zusatzversicherungen.

Thema des Monats: Archiv

Die Themen der vergangenen Monate finden Sie in chronologischer Ordnung in unserem Archiv. Dort können Sie sich über alle bisherigen Beiträge informieren und sie nachlesen.