Versicherung: Finanzministerium dämpft Sorgen der Anleger

Keine Engpässe bei Versicherern

19.12.2011 cs - Das Finanzministerium hat Berichte über mögliche finanzielle Engpässe bei Versicherungsunternehmen entkräftet. Bei Angeboten zur Altersvorsorge seien aktuell keine Liquiditätsprobleme zu befürchten, berichtet das VersicherungsJournal.

Langfristige Liquiditätsplanung verschafft Versicherung Vorteile

Das Bundesministerium der Finanzen begründet seine Aussagen damit, dass sich die Geschäftsmodelle von Lebensversicherungen und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge von denen der Banken maßgeblich unterscheiden. Bei einer Versicherung seien Leistungen und Prämien langfristig vereinbart, weshalb die Kapitalplanung der Versicherer langfristig ausgerichtet sein kann.

Finanzministerium hält Engpässe für eher unwahrscheinlich

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Hartmut Koschyk, fügt an, dass finanzielle Engpässe bei Versicherern in der Praxis noch nicht beobachtet wurden und „auch für die Zukunft eher unwahrscheinlich“ seien. Grundsätzlich kann ein Engpass laut Koschyk aus zweierlei Gründen auftreten: Einerseits, falls massive Stornierungen bei einer Versicherung anfallen. Andererseits, wenn das Verhältnis zwischen Kapitalanlagelaufzeiten und Vertragsfälligkeiten nicht stimmt.

Kontrolle durch Versicherungsaufsicht und BaFin

Um finanziellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, überwachen die Versicherer selbst diese Bereiche und werden außerdem von der Versicherungsaufsicht sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Hinzu kommen Stresstests - nach dem zweiten Test der Europäischen Union für Versicherungen in 2011 stehen weitere Überprüfungen im neuen Jahr aber noch nicht fest.

Steuererleichterungen für Pflegezusatzversicherung?

Darüber hinaus wurde vor dem Wochenende bekannt, dass im Finanzministerium darüber nachgedacht wird, die Kosten für eine Pflegezusatzversicherung stärker als bisher von der Steuer abzusetzen. 200 Euro im Jahr sollen als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dieser Plan ist bisher aber nur einer von vielen. Zum Beispiel wird momentan auch über eine Verknüpfung einer Pflegezusatzversicherung mit der Riester Rente nachgedacht.

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