Hintergrund der Vertragsänderungen
Die Basisrente, wie die Rürup Rente korrekt heißt, besteht seit 2005 als ein Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Seit 2010 müssen Verträge über die Rürup Rente vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden. Mit dem Siegel wird bescheinigt, dass der Vorsorgevertrag die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt und die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Verträge, die vor 2010 aufgesetzt wurden, erfüllen die neuen gesetzlichen Vorgaben häufig nicht und müssen deshalb geändert werden.
Verträge prüfen und unterschreiben
Die Versicherer senden schon seit Anfang des Jahres korrigierte Rürup Renten Verträge an ihre Kunden. Diese sollten die neuen Verträge genau prüfen und die geänderten Passagen im Zweifelsfall mit dem Versicherer durchsprechen. Weil offenbar viele Versicherungsnehmer die neuen Verträge noch nicht unterschrieben haben, hat das Bundesfinanzministerium die Änderungsfrist bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Vorteile der Rürup Rente
Die Rürup Rente gehört zur Basisrente und lohnt sich für Selbstständige und gutverdienende Angestellte und Beamte. Ledige Versicherungsnehmer können jedes Jahr bis zu 20.000 Euro als Beitrag steuerlich geltend machen, bei Verheirateten sind es sogar jährlich 40.000 Euro. Aktuell liegt die Abzugsfähigkeit bei 72 Prozent. Sie steigt jährlich um 2 Prozent, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind.
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