Kfz Versicherung kündigen nach Beitragserhöhung
Kfz Versicherungen sind verpflichtet ihren Kunden eventuelle Beitragserhöhungen mindestens einen Monat vor Ablauf des Jahres und dem Anfallen der Versicherungsprämie mitzuteilen. Ab der Mitteilung haben Versicherungsnehmer einen Monat Zeit die Kfz-Versicherung zu kündigen und zu wechseln – auch wenn der Mitteilungstermin nach dem regulären Wechselstichtag liegt.
Außerordentliche Kündigung im Schadensfall
Im Schadensfall kann der Versicherungsvertrag von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, unabhängig davon ob der Versicherer den Schaden reguliert oder abgelehnt hat. Innerhalb einer einmonatigen Frist nach Abschluss der Schadensregulierung kann der Versicherungsnehmer eine Sonderkündigung einreichen und den Versicherer wechseln. Dank einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetztes erhält der Versicherungsnehmer dann die Restsumme des Gesamtbeitrages zurück.
Kfz Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel und Typwechsel
Neben dem Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung und im Schadensfall besteht für den Versicherungsnehmer jederzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel. Hier endet mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs die Kfz Versicherung automatisch. Und auch bei einer Beitragserhöhung auf Grund von Neueinstufung der Typklasse zu Jahresbeginn kann das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden.
Wechsel der Regionalklasse berechtigt zur Sonderkündigung
Bei der Änderung der Regionalklasse ist es ebenfalls möglich, die Kfz Versicherung zu kündigen, wenn die Neueinstufung durch die Versicherung erfolgte. Bei einem Umzug besteht jedoch für den Versicherungsnehmer nicht das Recht, die Kfz Versicherung zu kündigen.
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