Kfz Versicherung kündigen mit dem Sonderkündigungsrecht

Kfz Versicherungskündigung noch möglich.

30.11.2011 lq - Die reguläre Kündigungsfrist für Kfz Versicherungen endet heute. In Einzelfällen ist es jedoch auch nach dem Stichtag noch möglich, die Kfz Versicherung zu kündigen. Bei Beitragserhöhungen, Fahrzeug- und Typwechsel, einem Schadensfall oder dem Wechsel der Regionalklasse haben Versicherungsnehmer das Recht auf Sonderkündigung.

Kfz Versicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Kfz Versicherungen sind verpflichtet ihren Kunden eventuelle Beitragserhöhungen mindestens einen Monat vor Ablauf des Jahres und dem Anfallen der Versicherungsprämie mitzuteilen. Ab der Mitteilung haben Versicherungsnehmer einen Monat Zeit die Kfz-Versicherung zu kündigen und zu wechseln – auch wenn der Mitteilungstermin nach dem regulären Wechselstichtag liegt.

Außerordentliche Kündigung im Schadensfall

Im Schadensfall kann der Versicherungsvertrag von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, unabhängig davon ob der Versicherer den Schaden reguliert oder abgelehnt hat. Innerhalb einer einmonatigen Frist nach Abschluss der Schadensregulierung kann der Versicherungsnehmer eine Sonderkündigung einreichen und den Versicherer wechseln. Dank einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetztes erhält der Versicherungsnehmer dann die Restsumme des Gesamtbeitrages zurück.

Kfz Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel und Typwechsel

Neben dem Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung und im Schadensfall besteht für den Versicherungsnehmer jederzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel. Hier endet mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs die Kfz Versicherung automatisch. Und auch bei einer Beitragserhöhung auf Grund von Neueinstufung der Typklasse zu Jahresbeginn kann das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden.

Wechsel der Regionalklasse berechtigt zur Sonderkündigung

Bei der Änderung der Regionalklasse ist es ebenfalls möglich, die Kfz Versicherung zu kündigen, wenn die Neueinstufung durch die Versicherung erfolgte. Bei einem Umzug besteht jedoch für den Versicherungsnehmer nicht das Recht, die Kfz Versicherung zu kündigen.

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