Es bleibt jedoch in der Regel eine große Versorgungslücke, denn ca. 66% aller Unfälle geschehen in der Freizeit, im Haushalt oder im Verkehr. Gar keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben Hausfrauen und Selbstständige.
Zudem können die Unfallfolgen zu einem erheblichen finanziellen Mehrbedarf, wie Umbau der Wohnung, Haushaltshilfe etc. führen, der erst recht nicht abgedeckt ist.
Insbesondere für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (z. B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder, Rentner), ist eine Unfallversicherung sehr empfehlenswert, da die Leistung aus einer Unfallversicherung zumindest im Falle eines schweren Unfalles den Einkommensverlust der fehlenden Arbeitskraft ersetzen können.
Glücklicherweise enden die meisten Unfälle glimpflich oder die Mediziner sind in der Lage, die Verletzungen vollständig zu kurieren. Sollten nach einem Unfall aber bleibende Schäden zurückbleiben (man spricht hier von Invalidität), kann es notwendig werden, sich auf eine neue Lebenssituation einzustellen. So ist es denkbar, daß z.B. ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe angeschafft werden muß oder der Umzug in eine Wohnung mit Aufzug notwendig wird. Auch beruflich kann eine Umorientierung notwendig werden, wenn man den alten Job nicht mehr ausüben kann und dauerhaft oder vorübergehenden Einkommenseinbußen hingenommen werden müssen. Die Einstellung auf eine veränderte Lebenssituation verursacht oft hohe "Anlaufkosten". Die Krankenversicherung übernimmt leider lediglich die Kosten für die medizinische Behandlung. In welcher Höhe soll man sich absichern?Als Faustregel empfehlen wir, ca. drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter als Leistung bei Vollinvalidität zu versichern.


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