InvaliditätsleistungWichtigster Bestandteil einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese wird fällig, wenn der Versicherte nach einem Unfall bleibende Schäden (Invalidität) zurückbehält. Die Leistung erfolgt in dem Prozentgrad der erlittenen Invalidität von der Versicherungssumme. Ist eine Progression vereinbart, steigt die Versicherungssumme ab einer Invalidität von 50% dynamisch an. UnfallrenteSeit einigen Jahren haben die Versicherer die sogenannte Unfallrente eingeführt.
Wird nach einem Unfall eine Invalidität festgestellt, erhält der Versicherte eine monatliche Rente (normalerweise ab einem Invaliditätsgrad von 50%). Für Erwachsene ist die Rente nur bedingt empfehlenswert, da der laufende Lebensunterhalt besser durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt wird. Diese leistet nämlich bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Krankheitsfall.
Die Unfallrente ist vor allem für Kinder empfehlenswert, da die Summe aus der Invaliditätsleistung meist nicht für ein ganzes Leben ausreicht. Da Kinder keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und im Falle einer Invalidität wahrscheinlich auch in ihrem beruflichen Werdegang eingeschränkt sind, ist die Unfallrente eine zusätzliche Sicherheit für den weiteren Lebensweg. KrankentagegeldAngestellte erhalten von Ihrem Arbeitgeber normalerweise sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Nach diesen sechs Wochen wird nur noch das gesetzliche Krankengeld bezahlt. Die Einkommenslücke können Sie man mit einem Krankentagegeld schließen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Krankentagegeld über eine Private Krankenzusatzversicherung abzusichern. Damit decken Sie nicht nur das Unfallrisiko ab, sondern auch das Krankheitsrisiko. Die Kosten sind nur wenig höher, die Absicherung dagegen wesentlich umfassender. KrankenhaustagegeldFür jeden Tag im Krankenhaus erhalten Sie eine vorher vereinbarte Summe. Dieses Geld können Sie z.B. für einen Fernseher, ein Telefon, eine Haushaltshilfe o. ä. verwenden. Auch hier empfehlen wir den Abschluss über die Krankenversicherung (Zusatzversicherung). Sie decken damit nicht nur das Unfallrisiko, sondern auch das Krankheitsrisiko ab. Kosmetische OperationenNach einem Unfall kann eine kosmetische Operation (z. B. Entfernung von Narben im Gesicht) notwendig sein. Die Krankenversicherung bezahlt dafür leider nur, wenn die Operation auch medizinisch notwendig ist. Auf Ästhetik wird nicht allzu viel Rücksicht genommen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, kosmetische Operationen bis zu einem bestimmten Betrag separat über die Unfallversicherung abzusichern. ÜbergangsleistungDie Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt spätestens nach einem Jahr, außer die Diagnose ist sofort klar und eine Besserung des Zustandes ist nicht zu erwarten. Dieses Jahr "Wartezeit" hat den Grund, dass der Therapie- und Heilungsprozess ( z.B. durch Krankengymnastik und Rehabilitationsmaßnahmen) bei Unfallverletzungen sehr lange dauern kann.
Die Übergangsleistung wird in vereinbarter Höhe fällig, wenn z.B. ein halbes Jahr nach dem Unfall noch ein entsprechender Invaliditätsgrad vorliegt. Es handelt sich also um eine erste "Finanzspritze", um bis dahin anfallende Kosten leichter ausgleichen zu können. BergungskostenKosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie die Kosten für den Transport von Unfalltoden zum Heimatort.


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