Unfallversicherung: Wählen Sie Ihre Leistungen selbstDie gesetzliche Krankenversicherung deckt im Krankheitsfall lediglich die Krankheitskosten des Versicherten, damit dieser schnellst möglich wieder arbeiten kann. Im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung ist der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung, deren Leistungen fei wählbar sind, sinnvoll. Wichtigster Bestandteil bei einer Unfallversicherung sind Leistungen gegen Invalidität. Die sogenannte Invaliditätsleistung greift bei bleibenden Unfallschäden und erfolgt in dem Prozentgrad der erlittenen Invalidität von der Versicherungssumme. Ist eine Progression vereinbart, steigt die Versicherungssumme ab einer Invalidität von 50 Prozent dynamisch an.
Bei einer Progression von 300 Prozent ist die Versicherungssumme im Falle der Vollinvalidität beispielsweise dreimal so hoch wie die eigentlich vereinbarte Grundsumme für Invalidität. Der Vorteil der Progression liegt darin, dass bei höheren Invaliditätsgraden eine wesentlich höhere Summe zur Auszahlung kommt. Dies ist sinnvoll, da der Absicherungsbedarf für kleine Invaliditätsschäden meist sehr viel geringer ist. Für den Fall der Vollinvalidität sollte man jedoch eine ausreichend hohe Summe zur Verfügung haben. Seit einigen Jahren haben die Versicherungsgesellschaften bei der Unfallversicherung die Leistungen um die Unfallrente erweitert. Wird nach einem Unfall eine Invalidität festgestellt, erhält der Versicherte eine monatliche Rente (normalerweise ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent). Für Erwachsene ist die Rente nur bedingt empfehlenswert, da der laufende Lebensunterhalt besser durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt wird. Diese leistet nämlich bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Krankheitsfall.
Die Unfallrente ist vor allem für Kinder empfehlenswert, da die Summe aus der Invaliditätsleistung meist nicht für ein ganzes Leben ausreicht. Da Kinder keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und im Falle einer Invalidität wahrscheinlich auch in ihrem beruflichen Werdegang eingeschränkt sind, ist die Unfallrente eine zusätzliche Sicherheit für den weiteren Lebensweg. Angestellte erhalten von Ihrem Arbeitgeber normalerweise sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Nach diesen sechs Wochen wird nur noch das gesetzliche Krankengeld bezahlt. Die Einkommenslücke können Sie bei einer Unfallversicherung mit den Leistungen des Krankentagegeldes schließen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Krankentagegeld über eine Private Krankenzusatzversicherung abzusichern. Damit decken Sie nicht nur das Unfallrisiko ab, sondern auch das Krankheitsrisiko. Die Kosten sind nur wenig höher, die Absicherung dagegen wesentlich umfassender. Für jeden Tag im Krankenhaus erhalten Sie eine vorher vereinbarte Summe. Dieses Geld können Sie z.B. für einen Fernseher, ein Telefon, eine Haushaltshilfe oder ähnliches verwenden. Auch hier empfehlen wir den zusätzlichen Abschluss über die Krankenversicherung. Sie decken damit nicht nur das Unfallrisiko, sondern auch das Krankheitsrisiko ab. Nach einem Unfall kann eine kosmetische Operation (z. B. Entfernung von Narben im Gesicht) notwendig sein. Die Krankenversicherung bezahlt dafür leider nur, wenn die Operation auch medizinisch notwendig ist. Auf Ästhetik wird nicht allzu viel Rücksicht genommen. Bei der Unfallversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich gegen solche Leistungen separat, bis zu einem bestimmten Betrag, abzusichern. Die Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt spätestens nach einem Jahr, außer die Diagnose ist sofort klar und eine Besserung des Zustandes ist nicht zu erwarten. Dieses Jahr "Wartezeit" hat den Grund, dass der Therapie- und Heilungsprozess (z.B. durch Krankengymnastik und Rehabilitationsmaßnahmen) bei Unfallverletzungen sehr lange dauern kann.
Die Übergangsleistung wird in vereinbarter Höhe fällig, wenn z.B. ein halbes Jahr nach dem Unfall noch ein entsprechender Invaliditätsgrad vorliegt. Achten Sie also beim Abschluss der Unfallversicherung auf diese Leistungen, denn es handelt sich um eine erste „Finanzspritze“, die bis dahin alle anfallenden Kosten ausgleichen soll. Unter Bergungskosten sind bei der Unfallversicherung Leistungen für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie die Kosten für den Transport von Unfalltoden zum Heimatort inbegriffen. 



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