Im Todesfall des Hauptverdieners ist die Versorgung der Hinterbliebenen sowie die Ausbildung der Kinder sicher zu stellen.
Das Gleiche gilt für Kredit- bzw. Darlehensnehmer, damit Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleiben. Für viele Banken ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sogar Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens.
Auch für Gesellschafter ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung oftmals sinnvoll, löst der Tod eines geschäftsführenden Gesellschafters doch meist wirtschaftliche Probleme für das Unternehmen aus.
Kinderlose Paare sollten eine Risikolebensversicherung vor allem dann in Erwägung ziehen, wenn sie hohe monatliche Belastungen (z.B. hohe Mietkosten, Kredite etc.) haben, die einer von beiden nicht oder nur schwer alleine tragen kann.
Für Auszubildende, Studenten und Singles ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung kein Mehrwert. Sie verfügen noch nicht über ein hohes Einkommen bzw. benötigen meist auch keine Absicherung für Hinterbliebene. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?Ein hohes Maß an Sicherheit ist vor allem für junge Familien und Alleinerziehende erforderlich: Hier rät Vergleich.de zu einer Versicherungssumme von mindestens 5 Bruttojahresgehältern. Im Falle von Schulden sollten diese zur Sicherheit zur Versicherungssumme hinzu addiert werden.
Bei Darlehensnehmern ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Höhe des Kredites. Es empfiehlt sich hierbei eine fallende Risiko-LV (siehe unten).
Bei allen anderen hängt die Höhe der Versicherungssumme vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab; Vergleich.de rät im Normalfall zu mindestens 3 Bruttojahresgehältern als Absicherungsbetrag.


|