Risikolebensversicherung - FAQ auf vergleich.de


Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Risikolebensversicherung. Bitte klicken Sie einfach auf die Frage, um die Antwort zu erhalten.

Ist eine Risikolebensversicherung eine Lebensversicherung?

Was versteht man unter einer fallenden Risikolebensversicherung?

Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?

Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Bekomme ich am Ende der Laufzeit Geld ausgezahlt?

Kann ich meine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen?

Von welchen Faktoren hängen die Kosten einer Risikolebensversicherung ab?

Warum ist die Risikolebensversicherung für Frauen günstiger als für Männer?

Wen kann ich absichern?


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Ist eine Risikolebensversicherung eine Lebensversicherung?

Mit einer Risikolebensversicherung können sie im Falle Ihres vorzeitigen Todes Ihre Hinterbliebenen finanziell absichern.

Im Gegensatz zur Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung wird bei der Risikolebensversicherung kein Kapital angespart. Das macht sie günstiger dafür kann sie Sie jedoch nicht bei der privaten Altersvorsorge unterstützen. Am Ende der Versicherungslaufzeit erhält der Versicherte somit kein Geld zurück. Aber für den Vermögensaufbau gibt es ja renditestärkere Alternativen.

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Was versteht man unter einer fallenden Risikolebensversicherung?

Bei einer Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungsprämie sinken während der Laufzeit die Versicherungssumme und die monatlichen Beiträge. Damit eignet sich die fallende Risikoversicherung vor allem für Darlehensnehmer, denn mit fortschreitender Rückzahlung Ihrer Schulden benötigen Sie im Zeitablauf eine immer niedrigere Absicherung.

Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind zwei oder mehr Versicherungsnehmer mit dieser einen Police versichert, wodurch sie für Paare und Geschäftspartner attraktiv ist. Die Versicherungssumme wird dann (einmalig) ausgezahlt, wenn einer der Versicherungsnehmer zuerst oder beide gleichzeitig sterben.

Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Man kann die Bedürfnisse in drei Absicherungshöhen einsortieren:

Alleinerziehende und Junge Familien benötigen eine besondere Absicherung. Sie sollte circa 5 Brutto-Jahreseinkommen betragen. Haben Sie Schulden, sollten Sie diese zur Gesamtsumme noch hinzu addieren.

Kinderlosen Paare empfehlen wir circa 3 bis 4 Jahresbruttoeinkommen zur Abzusicherung.

Bei Darlehensnehmern richtet sich die Höhe der Versicherungssumme ausschließlich nach der Höhe des aufgenommenen Kredites. Diese beiden Werte sollten identisch sein. Es empfiehlt sich zudem eine fallende Risikolebensversicherung.

Bekomme ich am Ende der Laufzeit Geld ausgezahlt?

Nein. Eine Risikolebensversicherung sichert ausschließlich den Fall ab, dass der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages stirbt. Kapital wird während der Laufzeit nicht gebildet - was den Vertrag so günstig macht. Für die Geldanlage finden Sie in unseren Vergleichen sicher renditestärkere und flexiblere Anlageformen.

Kann ich meine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen?

Im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen können Sie Ihre monatlichen Beiträge absetzen. Grundlage ist der § 10 EStG. Aus steuerlicher Sicht ist keine Mindestversicherungsdauer oder ähnliches vorgeschrieben.

Von welchen Faktoren hängen die Kosten einer Risikolebensversicherung ab?

Faktoren wie Alter, Beruf, Geschlecht, Gesundheitszustand und Laufzeit der Versicherung beeinflussen die Kosten der Risikolebensversicherung. Auch Risikosportarten wie Tauchen oder Fallschirmspringen können Auswirkungen haben.

Warum ist die Risikolebensversicherung für Frauen günstiger als für Männer?

Statistisch ist die Lebenserwartung bei Frauen höher als bei Männern. Damit ist die Wahrscheinlichkeit für Frauen, innerhalb des Versicherungszeitraumes vorzeitig abzuleben, geringer als bei Männern. Und daraus resultieren die niedrigeren Beiträge.

Wen kann ich absichern?

Sie legen fest, an wen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Sie können als Begünstigten sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. ein Verein) einsetzen und sind dabei ungebunden von Erbfolgen.

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