Eine Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Versicherte seinen Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall zu einem bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Prozentsatz (meist 50 Prozent) nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit stellt in der Regel der behandelnde Arzt fest. Welche Modelle der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung entweder als eigenen Vertrag oder als Zusatzversicherung im Rahmen einer Risikoleben- oder Kapitallebensversicherung abzuschließen.
Es können folgende Leistungen vertraglich vereinbart werden: - Die Zahlung einer monatlichen Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal jedoch für die Dauer des im Vertrag individuell vereinbarten Rentenbezugs.
- Zusätzlich zur monatlichen Rentenzahlung kann bei Verträgen, die mit einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung verknüpft sind, eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Damit entfallen bei Eintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung die weiteren Beitragszahlungen.
Sie sollten jedoch beachten, dass eine Koppelung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapitallebensversicherung nicht empfehlenswert ist, da Sie bei einer Kündigung der Lebensversicherung z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder unbefriedigenden Renditen gleichzeitig auch den Berufsunfähigkeitsschutz verlieren. Bei Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie in jedem Fall höhere Beiträge entrichten. Es kann sogar passieren, dass Sie bei einer zwischenzeitlichen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden.
Kombinieren Sie hingegen die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung, kann dies durchaus lohnenswert sein.Am besten, Sie kalkulieren einmal mit beiden Varianten. Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?Grundsätzlich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Berufstätigen oder zukünftigen Berufstätigen sinnvoll.
Besonders für Berufsanfänger, die weniger als 5 Jahre in die Rentenkasse einzahlen und somit die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen, ist eine private Vorsorge enorm wichtig.
Sie ist aber auch empfehlenswert für junge Familien mit nur einem Verdiener sowie für Selbständige ohne Rentenansprüche und Freiberufler.
Generell genießen Beamte noch einen relativ guten Schutz, doch erhalten sie diesen erst nach vielen Dienstjahren. Aus diesem Grund sollte genau geprüft werden, bei welcher Höhe die gesetzlichen Ansprüche aktuell liegen. Wie hoch sollte die Absicherung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein? Bei der Festlegung der gewünschten monatlichen Rentenhöhe im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie prüfen, welche Lücke zwischen Ihrem jetzigen Nettoeinkommen und den gesetzlichen Ansprüchen aus der Rentenversicherung besteht. Grundsätzlich gilt: Die private Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 50 Prozent bis ca. 75 Prozent des Nettoeinkommens absichern. Bei Beamten genügt in der Regel bereits die Absicherung von ca. 50 Prozent der Bezüge.
Jedoch darf die Berufsunfähigkeitsrente nicht Ihr aktuelles Nettoeinkommen überschreiten. Bevor die Versicherungsgesellschaft einen Antrag annimmt, erfolgt eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes. Dabei werden Ihnen im Antrag einige Fragen zu Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte gestellt. Diese müssen Sie in jedem Fall wahrheitsgemäß beantworten. Nur so ist gewährleistet, dass die Versicherungsgesellschaft im Leistungsfall zur Zahlung verpflichtet ist. Machen Sie falsche Angaben zu Ihrer Gesundheit, so gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Das Ausmaß der Berufsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden Arzt festgestellt. Nein. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt nicht den Zweck, im Sinne einer privaten Altersvorsorge Kapital aufzubauen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften besteht Informationspflicht im Falle eines Berufswechsels. Falls Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln, so können unter Umständen auch höhere Beiträge fällig werden. Bitte achten Sie dazu auf die genauen Regelungen in Ihren Versicherungsbedingungen.
Die meisten Versicherungsgesellschaften verzichten im Falle eines Berufswechsels sowohl auf eine Meldung als auch auf eine Anpassung der Beiträge. Generell ist es ratsam, die Laufzeit bis zum Rentenalter festzulegen, mindestens jedoch bis zum 60. Lebensjahr. Denn laut Statistik steigt die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ab dem Alter von 55 Jahren noch einmal sprunghaft.
Das Versicherungsgesetz ändert sich nicht selten, neue Tarifeinheiten werden konzipiert und verschiedene Regelungen modifiziert. Damit Sie keine News verpassen, bieten wir im kostenlosen Newsletter von vergleich.de monatlich einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Themen. |
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