Nur Bürger, die vor 1961 geboren wurden und 60 Beitragsmonate vorweisen können, haben Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Alle anderen können lediglich auf eine mehr als kärgliche Erwerbsminderungsrente hoffen. Aber selbst, wer einen Anspruch auf den Höchstbetrag hat, wird von den circa 750 Euro im Monat vermutlich kaum leben können. Schon gar nicht, wenn durch Krankheit oder Unfall hohe Arzt- und Versorgungskosten entstehen. Erwerbsunfähigkeitsrente vs. BerufsunfähigkeitsversicherungNur wer teilweise oder vollständig erwerbsunfähig ist, erhält vom Staat eine Erwerbsminderungsrente. Wer lediglich berufsunfähig ist, geht leer aus. - Berufsunfähig ist jeder, der seinen gelernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
- Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben Betroffene, die zu keinerlei Arbeit mehr in der Lage sind.
Anspruch auf die ErwerbsminderungsrenteDie Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie keinerlei Arbeit mehr nachgehen können. Jeder, der noch irgendeine Tätigkeit ausüben kann, erhält keine staatlichen Leistungen. Dabei ist es egal, um welche Arbeit es sich handelt. Wer noch beispielsweise als Parkplatzwächter mehrere Stunden am Tage eingesetzt werden kann oder im Büro noch einen Computer bedienen kann, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Auch dann nicht, wenn er auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist! Voraussetzungen für die ErwerbsminderungsrenteAnspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat nur, wer folgende Bedingungen erfüllt: - Der Betroffene kann keine Arbeit länger als sechs Stunden ausüben. Den vollen Satz gibt es allerdings erst bei einer Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden.
- In den letzten fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre die Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
- Es gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.
- Die Erwerbsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden.
Die gesetzliche Absicherung greift also nur selten und ist zudem äußerst unzureichend. Eine private Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit wird deshalb von Verbraucherschützern dringend empfohlen. |