Bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung sollten Sie unbedingt auf eine Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten Jahre der Laufzeit achten. Hier nehmen die Versicherer ganz unterschiedliche Summenbegrenzungen vor, welche die zu erstattenden Leistungen auf einen maximalen Erstattungssatz begrenzen .
Eine Summenbegrenzung im ersten Jahr der Vertragslaufzeit von 500 Euro bedeutet in diesem Falle, dass Ihnen in dem Jahr maximal Kosten in Höhe von 500 Euro durch die Zahnzusatzversicherung erstattet werden. Kosten, die darüber hinaus anfallen, müssen Sie selber tragen.
Meist ausgenommen von der Summenbegrenzung sind Zahnersatzmaßnahmen, die aufgrund eines Unfalls notwendig sind.
Eine Staffelung der Summenbegrenzung kann wie folgt aussehen:
Erstattet werden maximal im 1. Jahr: | 500 Euro | 1. bis 2. Jahr: | 1.000 Euro | 1. bis 3. Jahr: | 1.500 Euro | 1. bis 4. Jahr: | 2.000 Euro | Ab dem 5. Jahr und bei Unfall unbegrenzt. |
Des Weiteren leisten viele Zahnzusatzversicherungen erst nach einer vertraglich festgelegten Wartezeit nach Versicherungsbeginn. Diese kann bis zu 8 Monate betragen. Leistungsumfänge der ZahnzusatzversicherungBei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung ist es wichtig, auf die Leistungen für die verschiedenen Behandlungsmaßnahmen zu achten. Machen Sie sich deshalb am besten bereits vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Gedanken über Ihre Wünsche und Bedürfnisse.
Zahnbehandlung Je nach Tarif werden Kosten für die professionelle Zahnreinigung, Versiegelung von Kauflächen sowie hochwertige Keramik- und Kunststofffüllungen übernommen.
Zahnersatz Unter Zahnersatz fallen feste Kronen, Brücken sowie Teil- und Vollprothesen. Bei Zahnersatzmaßnahmen übernehmen die gesetzlichen Kassen nur einen kleinen Teil der Leistung. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist besonders hierfür empfehlenswert.
Inlays und Implantate Zahnfüllungen aus starren Füllungsmaterialien werden als Inlays bezeichnet und sind langlebiger als normale Füllungen, insbesondere im Kaubereich. Implantate sind fest mit dem Knochen verankert und dienen als künstliche Zahnwurzel für Zahnersatz. Leistungen für Implantate und Inlays werden häufig erst von umfangreicheren Zahnzusatzversicherungen übernommen.
Kieferorthopädie Besonders wenn Kinder versichert werden, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, die auch für Kieferorthopädie leistet, da hier schnell hohe Kosten auf Sie zu kommen können.


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