Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterscheiden sich immens. In der folgenden Übersicht wird Ihnen der grundlegende Unterschiede zwischen GKV und PKV dargelegt.
Der grundlegende Unterschied zwischen GKV und PKV
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Private Krankenversicherung (PKV)
Zahnärztliche Versorgung - Unterschied GKV PKV
Beim Zahnersatz übernimmt die GKV einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich am zahnärztlichen Befund orientiert.
Der Festzuschuss in der GKV beträgt gewöhnlich 50% der Kosten einer Regelversorgung.
Liegt ein gut geführtes Bonusheft vor, indem Vorsorgeuntersuchungen der letzten 5-10 Jahre nachgewiesen sind, kann der Prozentsatz auf 65% steigen.
In der PKV sind bei leistungsstarken Tarifen Kostenerstattungen von bis zu 100% bei regulären Zahnarztbehandlungen möglich.
Bei aufwändigem Zahnersatz (Inlays oder Implantate) liegen die Erstattungssätze zwischen 40%-90%.
Gesetzlich Versicherte können sich mit einer Zahnzusatzversicherung Vorteile sichern und Behandlungsmethoden sowie die Art des Materials wählen.
Krankentagegeld - Unterschied GKV PKV
Bei Berufsunfähigkeit zahlt die GKV in der Regel sechs Wochen lang ihr Krankengeld.
Anschließend werden jeweils 70% des regelmäßigen Bruttoentgelts und höchstens 90% des Nettoentgelts gezahlt.
Die Zahlung des Krankengelds ist in der GKV auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Die Obergrenze des Krankengeldes in der PKV bildet das Nettogehalt.
Versicherte einer PKV können selbst festlegen, wann das Krankengeld ausgezahlt wird.
Die Dauer der Zahlung besteht bis zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zum Eintritt der Rente.
Pflegeversicherung - Unterschied GKV PKV
Jeder Versicherte der GKV ist automatisch in der Pflegeversicherung versichert.
Die Leistungen der Pflegeversicherung, die ein Versicherter in Anspruch nehmen kann, werden durch den Grad und die Dauer der Hilfsbedürftigkeit bestimmt.
Die Beitragshöhe der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Kinderlose Versicherte zahlen grundsätzlich mehr.
Nicht erwerbstätige Familienangehörige sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.
Versicherte einer PKV müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Im Pflegefall wird nur die Grundversorgung und ein finanzieller Grundbedarf abgesichert. Eine Pflegezusatzversicherung stockt die Leistungen auf.
Die Beitragshöhe ist in der PKV sowie in der GKV in der Höhe begrenzt und vom Gesetzgeber geregelt.
Nicht erwerbsfähige Kinder sind über beitragspflichtige Familienmitglieder mitversichert.
Auslandskrankenschutz - Unterschied GKV PKV
Auslandskrankenscheine der GKV werden in EU-Ländern nicht von allen Ärzten oder Krankenhäusern akzeptiert.
Im Falle eines Unfalls werden Rücktransporte nicht von der GKV bezahlt. Kosten für Leistungen werden nur in Höhe der in Deutschland geltenden Sätzt erstattet.
Im Krankheitsfall ist eine optimale Absicherung von großer Bedeutung. Die Bestimmung des passenden Schutzes ist jedoch nicht immer einfach. Unser Krankenversicherung Vergleich hilft Ihnen dabei.
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