Wenn Sie sich privat krankenversichern besteht der große Vorteil darin, dass Sie das Leistungspaket individuell vereinbaren können. Ist Ihnen z.B. die Behandlung bei einem Heilpraktiker besonders wichtig, können Sie diese Leistung in die Versicherung einschließen.
Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen können auch nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten Jahren, eingeschränkt werden. Diese bleiben bestehen - es sei denn, Sie möchten in einen anderen Tarif wechseln.
Günstige Beiträge werden z.B. dadurch möglich, dass die PKV sich ihre Versicherten selbst aussuchen können und somit größtenteils möglichst gesunde und zahlungskräftige Personen auswählen. Bei der GKV besteht ein Aufnahmezwang, sodass auch "kranke" Personen Versicherungsschutz bekommen müssen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie bei der PKV oftmals bessere Leistungen zu einem geringeren Beitrag als in der Gesetzlichen bekommen.
Und zu guter Letzt genießen Sie den Status eines Privatpatienten. Das bedeutet für Sie, dass Sie meist schneller einen Termin vereinbaren können und mit kürzeren Wartezeiten in der Praxis rechnen können. Darüber hinaus werden Ihnen mehr Untersuchungen und Behandlungsmethoden erstattet, sodass Sie ärztlich rundum besser versorgt sind. Wer kann sich privat krankenversichern?Die Privaten Krankenkassen suchen sich Ihre Versicherten zum Einen danach aus, dass Sie gesundheitlich nicht vorbelastet sind. Zum Anderen müssen Sie auch zahlungskräftig sein, da die Versicherten in Vorleistung gehen müssen. Privat krankenversichern können sich die folgenden Personengruppen: - Selbständige,
- Freiberufler,
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 50.850 Euro im Jahr,
- Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte),
- Studenten,
- Beamtenanwärter oder
- Personen während eines längeren Auslandsaufenthaltes.
Wenn Sie nicht zu einer der oben genannten Personengruppen gehören, so müssen Sie nicht die Leistungseinbußen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kauf nehmen. Zu günstigen Konditionen können Sie sich in der Zusatzversicherung individuell Ihr Leistungspaket erweitern.
Grundsätzlich wechseln Sie dann zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie (z.B. aufgrund eines Stellenwechsels oder wegen eines Wechsels von Vollzeit auf Teilzeit) weniger als die Pflichtversicherungsgrenze verdienen.
Hierzu gibt es jedoch zwei Ausnahmeregelungen: Sind Sie über 55 Jahre alt, können Sie in der Privaten Krankenversicherung bleiben. Fällt Ihr Einkommen nur deshalb unter die Pflichtversicherungsgrenze, weil diese sich erhöht hat, können Sie innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen.
Nein, in der privaten Krankenversicherung hat jede versicherte Person einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag. So müssen Sie z.B. jedes Kind einzeln versichern. Da die Beiträge für Kinder aufgrund des niedrigen Eintrittsalters sehr niedrig sind, kann sich ein Wechsel bei bis zu zwei Kindern auch finanziell noch lohnen. Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, besteht nur Anspruch auf Familienversicherung, wenn entweder das Einkommen des privat Versicherten unter der Pflichtversicherungsgrenze von 50.850 Euro oder regelmäßig unter dem Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteiles liegt.
Ausnahme: Wenn Sie nicht verheiratet sind, besteht für Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Familienversicherung über die Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nein. Eine individuelle Erhöhung Ihrer Beiträge ist nicht möglich. Eine Beitragserhöhung ist nur im Rahmen einer generellen Anpassung der Beiträge möglich und gilt dann immer für alle Versicherten, die sich für diesen Tarif entschieden haben.
Die Versicherungsgesellschaft kann Ihren Vertrag nicht deshalb kündigen, weil Sie krank sind. Wenn Sie vor Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben bei der Gesundheitsprüfung gemacht haben, sieht dies allerdings anders aus. Daher ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Rahmen des Antragsformulars extrem wichtig. Die privaten Krankenversicherungsgesellschaften sind verpflichtet, für jeden Patienten Altersrückstellungen zu bilden. Daher sind die Beiträge für Versicherte, die relativ jung in einen Vertrag für eine private Krankenversicherung abschließen, wesentlich geringer als für Personen mit einem relativ hohen Eintrittsalter.
Sie haben im Alter die Möglichkeit, auf einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen umzusteigen. Zudem sind alle Gesellschaften dazu verpflichtet, einen Alterstarif anzubieten. Dieser darf den Höchstbetrag der Gesetzlichen Versicherungen nicht übersteigen und bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse.
Darüber hinaus bieten viele Gesellschaften einen Vorsorgetarif an, der beinhaltet, dass die Beiträge im Alter um einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz sinken. Diese Option kann eventuell für Arbeitnehmer interessant sein, da diese Zuschüsse von ihrem Arbeitgeber erhalten. Zudem wird empfohlen, die bei einem Normaltarif gesparten Beiträge anderweitig anzulegen und dann im Alter zu nutzen. Ja, Sie genießen mit einer privaten Krankenversicherung uneingeschränkten Krankenschutz europaweit. Je nach Tarif ist auch ein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt weltweit versichert. Rücktransport, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden komplett von Ihrer Privaten Krankenkasse gezahlt. Wenn Sie keine Private Krankenvollversicherung abschließen können, ergänzen Sie ihre Gesetzliche Krankenversicherung mit einer Zusatzversicherung. Grundsätzlich können Sie hierbei folgende Leistungen vereinbaren: - Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Heilmittel
- Zahnersatz (bis zu 100%)
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Krankentagegeld
(Einkommensabsicherung zum Ausgleich eines Verdienstausfalles) - Krankenhaustagegeld
- Kurkosten
- Auslandsreisekrankenversicherung
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