Selbständige haben keinen Anspruch auf KrankengeldSeit dem 01.01.2009 haben Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, auch dann nicht, wenn das bisher im Leistungspaket ihrer Krankenkasse enthalten war. Dafür zahlen sie dann auch nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,3%. Anspruch auf Krankengeld nur gegen eine ZusatzprämieSelbständige, die einen Krankengeldanspruch haben möchten, können bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse gegen eine zusätzliche Prämie einen Wahltarif abschließen. Diese Wahltarife haben allerdings den Nachteil, dass man sich für mindestens drei Jahre an die Kasse bindet. Sogar das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung entfällt. Krankengeld - Die AlternativeEine Alternative zum Abschluss eines Wahltarifes ist der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse mit Krankengeld-Absicherung. Private Krankenversicherungen haben den Vorteil, die Beiträge nach Art und Umfang der ausgewählten Leistungen zu bemessen. Der Versicherte kann sein Leistungspaket individuell zusammenstellen und so die Kosten direkt beeinflussen.
Beim PKV Wechsel sind unbedingt Kündigungsfristen und Vorgaben der privaten Krankenversicherung zu beachten. Wer sich dagegen entscheidet sollte sich auf privater Basis mit einer Krankenzusatzversicherung absichern, um die dreijährige Vertragsbindung an die bisherige Krankenkasse zu umgehen. Die Versicherung bekommt man schon recht günstig für 41,80 Euro* im Monat.
*Beispiel berechnet für einen 35jährigen Mann, Karenzzeit: 22 Tage, Tagegeld: 50 Euro |