Gesundheitsreform 2011 - Die Krankenkassenbeiträge

Gesundheitsreform 2011


Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2011 vom 1. Januar 2011 zahlen gesetzlich Versicherte einen Einheitsbeitrag von 15,5 %. Dies bedeutet aber nicht, dass die Kosten oder Leistungen für jeden Versicherten gleich sind.


Gesundheitsreform 2011 - Berechnung der Krankenkassenbeiträge

Die Krankenkassenbeiträge der Gesundheitsreform 2011 errechnen sich aus einem Arbeitnehmeranteil von 8,2 % plus 7,3 %, die der Arbeitgeber übernehmen muss. Die Differenz von 0,9 % besteht seit 2009. Neu ist aber seit 01.01.2011, dass bei einer weiteren Erhöhung der Kosten nur der Versicherte in die Taschen greifen muss, der Arbeitgeberanteil bleibt gleich.

Rentner müssen bei der Gesundheitsreform 2011 mit höheren Kosten rechnen

Seit der Gesundheitsreform 2011 müssen auch Rentner den gleichen Anteil von 8,2 % übernehmen. Konkret bedeutet das: Ein Arbeitnehmer mit 2000 Euro Bruttoeinkommen zahlt monatlich 6 Euro mehr. Ein Rentner, der mit 1000 Euro im Monat auskommt, muss 3 Euro zusätzlich aufbieten.

Doch damit nicht genug: Die einzelnen Kassen dürfen beliebig hohe Zusatzbeiträge erheben, die Belastungsgrenze für die Kunden liegt bei 2 % des monatlichen Bruttoeinkommens. Wird diese überschritten, hilft der Sozialausgleich. Allerdings erstattet dieser nur die Differenz zum Durchschnittsbeitrag. Siehe Tabelle unten.

Auswirkung der Zusatzbeiträge bei der Gesundheitsreform 2011

Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse:

25 Euro

Durchschnitt der Zusatzbeiträge:

21 Euro

Gesetzliche Belastungsgrenze bei 1000 Euro Einkommen:

20 Euro (2%)


Bei dieser Konstellation wird vom Sozialausgleich nur die Differenz zum Durchschnitt übernommen, also 1 Euro. Die Mehrkosten liegen demnach immer noch 4 Euro über der  Belastungsgrenze.

Handeln Sie bei steigenden Krankenkassenbeiträgen

Was tun also, wenn die Krankenkassenbeiträge zu hoch werden? Versicherte können seit Januar 2011 bei steigenden Krankenkassenbeiträgen sofort kündigen und die Krankenkasse wechseln. Möglich ist dies aber nur, bevor der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird. Dieses System soll durch den entstehenden Wettbewerb die Höhe der Zusatzbeiträge regulieren.

Bevor Sie sich zu einem Wechsel entscheiden, ist ein Vergleich der Krankenkassen und ihrer Leistungen ratsam. Die Krankenkassen halten nämlich verschiedenste Angebote zu unterschiedlich hohen Zusatzbeiträgen bereit. Einige bieten medizinische Hotlines an, andere werben mit Bonusprogrammen für regelmäßige Vorsorge und gesunden Lebenswandel. Wer sich umschaut, kann sogar Zuschüsse für Präventionskurse ergattern. Zu diesen zählen in manchen Fällen auch Besuche im Fitnessstudio.

Die gesetzliche Krankenkasse zu vergleichen lohnt sich, denn nur so können Sie, die perfekt auf Sie zugeschnittene Krankenkasse finden, die genau das bietet, was Sie sich wünschen. Der vereinfachte Wechsel macht's möglich!

Bitte beachten Sie, dass es bei Wahltarifen mit Krankengeld kein sofortiges Kündigungsrecht bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge gibt.

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