Für wen ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?Jeder der ein Haus bauen möchte informiert sich gezielt über eine Baufinanzierung und über die einzelnen Kosten, die auf einen zukommen. Häufig werden aber Ausgaben für unerwartete Ereignisse, die während der Bauphase entstehen könnten, vergessen. Der Abschluss einer Bauleistungsversicherung ist deshalb sowohl für den Bauherrn als auch für alle am Bau beteiligten Unternehmen sinnvoll. Im Einzelnen sind folgende Leistungen bei der Bauleistungsversicherung abgesichert: - Alle Bauleistungen
- Alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Fenster und Türen
- Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen
Nicht versichert sind Leistungen wie: - Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte und Handwerkszeug
- Reine Leistungsmängel (z.B. Pfuscharbeit)
- Diebstahl lagernder Materialien
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse

Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch eine höhere Gewalt zustande kommen. Ein Versicherungsschutz für unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen besteht für folgende Schäden: - Höhere Gewalt und Elementareinflüsse
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Niederschlag, Sturm, Hagel etc.)
- Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
- Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- Mutwillige Zerstörung durch Dritte, z.B. Vandalismus
- Diebstahl fest im Gebäude installierter Teile
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Übernahme der Schäden sich in den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterscheiden können. Nicht jeder Schaden wird von der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Für folgende Schäden kommt eine Bauleistungsversicherung nicht auf: - Kriegsereignisse oder innere Unruhen
- Erdbeben sowie Schäden durch Kernenergie
- Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
Außerdem entfällt der Versicherungsschutz bei: - Mängeln an der Bauleistung (Pfusch)
- Verluste mit dem Gebäude nicht fest verbundener Sachen
- Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik
- Fehlende Schutzmaßnahmen bei Frost, normalen Witterungsverhältnissen, Gründungsmaßnahmen und Ausfall der Wasserhaltung

Ermittlung der Deckungssumme bei der BauleistungsversicherungBei der Bauleistungsversicherung gibt die Versicherungssumme an, bis zu welchem Schaden die Versicherung die Kosten übernimmt. Die Versicherungssumme leitet sich somit aus der Bausumme, also den vertraglich vereinbarten Gesamtherstellungskosten des Baus ab. Dazu gehören auch noch die Außenanlagen und die wesentlichen Bestandteile der einzubauenden Einrichtungsgegenstände. Alle Werte der Lieferungen von Bauleitungen werden berücksichtigt, also auch Eigenleistungen des Bauherrn. Zu diesen Eigenleistungen werden zum Beispiel Kosten für die Handwerker, Baustoffe, Hilfsbauten und Bauteile gezählt.
Nicht berücksichtigt werden Kosten für Grundstück und Erschließung sowie Baugeräte und Handwerkszeug, maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke und Gebühren für Makler, Architekten, Ingenieure und Behörden.
Bei dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung wird eine Versicherungssumme für die versicherten Lieferungen und Leistung in Höhe eines zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Diese Summe ist nur vorläufig und ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens, somit nach Ende der Versicherung, den eingetretenen Veränderungen entsprechend zu korrigieren und endgültig festzusetzen. Kündigung der BauleistungsversicherungDie Bauleistungsversicherung ist zeitlich begrenzt und endet in der Regel mit Ablauf der Bauzeit, spätestens jedoch nach zwei Jahren. Sollte der Hausbau länger dauern als geplant, ist eine Verlängerung der Versicherungsdauer aber meist problemlos möglich.



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