Einer Bauherrenhaftpflichtversicherung müssen Sie eigentlich nicht kündigen. Jedoch gibt es einige Aspekte, die Sie wissen und beachten sollten. Mehr erfahren Sie hier.
Bauherrenhaftpflicht: Wann kündigen nicht nötig ist
Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung erfolgt als einmalige Zahlung. Somit beginnt der Versicherungsschutz mit dieser einmaligen Beitragszahlung und endet, wenn die Vertragsdauer weniger als ein Jahr beträgt, automatisch mit dem Schluss der Bauarbeiten, aufgrund dessen bedarf es keine Kündigung der Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Automatische Verlängerung
Wenn die Vertragsdauer mehr als ein Jahr beträgt, muss die Kündigung Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen. Wenn die Kündigung bis zu diesem Termin durch beide der Vertragspartner unterbleibt, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Der Vertrag hebt sich spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn auf.
Vorzeitige Kündigung
Sie sollten während Ihrer gesamten Bauarbeiten stets eine Versicherung haben. Deswegen ist eine vorzeitige Kündigung Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung, auch wenn Sie kurz vor Abschluss des Baus stehen, in keinem Fall empfehlenswert. Wenn Sie allerdings einen Wechsel der Versicherung planen, sollten Sie, bevor die Kündigung eingereicht wird, eine feste Annahmestelle von einer neuen Versicherungsgesellschaft haben.
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