Fragen und Antworten zur Bauherrenhaftpflicht

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Bauherrenhaftpflicht. Bitte klicken Sie einfach auf die Frage, um die Antwort zu erhalten.

Wer braucht eine Bauherrenhaftpflicht?

Wann leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Was ist nicht versichert?

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Wann endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?


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Wer braucht eine Bauherrenhaftpflicht?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, für Bauherren sinnvoll. Denn als Bauherr sind Sie für alles, was auf der Baustelle passiert, verantwortlich. Ihre Pflichten als Bauherr umfassen sowohl die Sicherung der Baustelle, die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften, als auch die sorgfältige Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister. Sie tragen auf Ihrer Baustelle grundsätzlich das Haftungsrisiko, wenn andere Personen auf Ihrer Baustelle einen Unfall erleiden. Auch die Beauftragung von Architekten oder Bauunternehmen oder sonstigen Handwerkern entbindet Sie nicht von Ihrem Haftungsrisiko.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen und wehrt ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche notfalls auch gerichtlich für Sie ab.

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Bauherrenhaftpflicht Vergleich

Wann leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht leistet dann, wenn Sie die Ihnen als Bauherr vom Gesetzgeber aufgelegten Pflichten (AHB 2001) verletzen und sich daraus folgend ein Schadensfall ergibt . Dies umfasst insbesondere Verkehrssicherungs-Pflichten für Baustelle und Zufahrt, die Überwachungspflicht für die Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus einer Verletzung Ihrer Pflichten ergeben. Sie leistet aber auch dann, wenn ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche an Sie herangetreten werden und wehrt diese – notfalls auch gerichtlich – für Sie ab.

Was ist nicht versichert?

Die Bauherrenhaftpflicht leistet z.B. nicht bei Vorsatz sowie bei Veränderungen der Grundwasserverhältnisse. Schäden die aus Eigenleistungen (d.h. Bauleistungen, die durch Sie oder Bekannte von Ihnen in Eigenregie erstellt werden) sowie aufgrund einer Senkung des Grundstückes entstehen, werden bei den meisten Versicherern nur gegen Aufpreis versichert.

Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz deckt generell nicht sämtliche Schadensersatz-Pflichten, die Ihnen der Gesetzgeber auferlegt, ab. Selbst bei den Versicherungsgesellschaften mit den besten Versicherungs-Bedingungen gibt es Lücken. Insgesamt sind die Versicherungs-Bedingungen der ca. 100 Versicherer allerdings weitgehend identisch, so dass der Preis das wichtige Kriterium bei Ihrer Auswahl sein sollte.

Für den Bauherren gibt es übrigens eine Bauleistungsversicherung, die vor Schäden schützt, die unvorhergesehen an Bauleistung und Baumaterial auf der Baustelle auftreten.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Zeigen Sie Ihrem Versicherer jeden Schadenfall unverzüglich innerhalb einer Woche schriftlich an. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben.

Erkennen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Versicherer unter keinen Umständen irgendwelche Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise an und leisten Sie ohne vorherige Rücksprache keine Zahlungen.

Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen, um einen weiteren Schadenfall abzuwenden.

Erhalten Sie behördliche Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadensersatz, erheben Sie nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer fristgerecht Widerspruch.

Wann endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

In der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird der Beitrag nicht jährlich, sondern als einmalige Zahlung geleistet. Das heißt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dieser einmaligen Beitragszahlung und ist bis zum Schluss der Bauarbeiten, üblicherweise aber maximal bis spätestens bis zwei Jahre nach Versicherungsbeginn, gültig. Danach läuft der Vertrag automatisch aus, ohne dass es einer eigenen Kündigung bedarf.

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