Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht
Auch als Pferdebesitzer müssen Sie für jeden Schaden aufkommen, den Ihr Pferd verursacht.

Im BGB hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bereits die Haltung eines Pferdes eine potenzielle Gefahr darstellt. Deshalb haften Sie für sämtliche Schäden, die Ihr Pferd verursacht mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen.

Das kann, besonders wenn Personen geschädigt werden, richtig teuer werden.

Die Pferdehalterhaftpflicht übernimmt sämtliche finanzielle Forderungen aus Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Zusätzlich wehrt sie ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche gegen Sie ab bzw. übernimmt die in diesem Zusammenhang anfallenden Prozesskosten.

Jedes Pferd einzeln versichern

Besitzen Sie mehrere Pferde,  muss auch jedes Pferd separat versichert werden. Kommt also ein neues Pferd hinzu, müssen Sie dies bei Ihrer Versicherungsgesellschaft unbedingt angeben.

 

 

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