Welche Arten von Verkehrsrechtschutz gibt es?

Verkehrsrechtsschutz
Bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung wird wie folgt unterschieden:

Im Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug sind versichert:

  •  Der Versicherungsnehmer als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Fußgänger,
     Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber des versicherten Fahrzeuges
  •  Jeder Berechtigte Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeuges.


Im Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie (auch Familien-Verkehrsrechtsschutz genannt) sind versichert:

  •  Der Versicherungsnehmer (als Fahrer, Fußgänger)
  •  Der Ehepartner, minderjährige Kinder, volljährige Kinder, die sich in der
     Ausbildung befinden und nicht verheiratet (als Fahrer, Fußgänger)
  •  Jeder berechtigte Fahrer und Insasse aller auf die versicherten Personen
     zugelassenen Fahrzeuge

 

 

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