Schildern Sie Ihrer Versicherung den genauen Vorfall und stellen Sie ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Versicherungsgesellschaft prüft dann, ob in Ihrem konkreten Fall Versicherungsschutz besteht. Sie sollten einen Rechtsstreit nach Möglichkeit erst nach einer Deckungszusage durch Ihre Versicherungsgesellschaft beginnen.
Klären Sie bei der Wahl Ihres Anwaltes, ob dieser nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Sonst bleiben Sie zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen.
Achten Sie genau auf die Einhaltung von Fristen, wie z.B. Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht etc. Lesen Sie daher alle gerichtlichen oder behördlichen Bescheide genau durch und veranlassen Sie selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche. Sie haben später immer noch die Möglichkeit, Ihren Einspruch, Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen.
Erwägen Sie oder Ihr Anwalt im Laufe des Verfahrens weitere Maßnahmen, die zusätzliche Kosten auslösen, sollten Sie dies mit ihrem Versicherer abstimmen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind die Erfolgsaussichten für das beabsichtigte Verfahren. Wenn Sie und Ihr Versicherer die Erfolgsaussichten unterschiedlich bewerten, ist in den meisten Versicherungsbedingungen die Einschaltung eines Schiedsgutachterverfahrens vorgesehen.


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