Leistungen der Rechtschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Ihre Interessen, sollte es doch einmal zu einem Rechtsstreit kommen.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz erhalten in erster Linie Sie selbst als Versicherungsnehmer. Wenn Sie nicht einen ausdrücklichen Singletarif abgeschlossen haben, sind ferner Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Erwachsene Kinder sind versichert, wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auf Wunsch können Sie auch ein nicht ehelicher Lebenspartner mitversichert werden.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Versicherungssumme ist je nach Gesellschaft unterschiedlich, beträgt meist aber mindestens 150.000 Euro. Darüber hinaus gibt es auch Angebote mit unbegrenzter Deckungssumme, d.h. es gibt im Versicherungsfall keine Begrenzung bei der Erstattungssumme.

Die im Vertrag festgelegte Deckungssumme steht für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung. Hängen mehrere Verfahren ursächlich zusammen, werden Sie wie ein Verfahren behandelt.

Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten schnell in die Höhe gehen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme.


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