Kündigung der Rechtschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung kündigen

Ihre Kündigung muss im Falle einer ordentlichen Kündigung dem Versicherer spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf vorliegen.

Im Schadenfall bzw. bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie genießen Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Um hiervon Gebrauch zu machen, muss Ihre schriftliche Kündigung dem Versicherer spätestens 1 Monat nach dem Bescheid über die Gebührenerhöhung bzw. nach Regulierung des Schadens vorliegen.

Unser Tipp: Bei einer Kündigung im Schadenfall sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. Bei einer Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens allerdings zu dem Termin der Wirksamwerdung der Beitragserhöhung, gekündigt werden.

 

Artikel:  empfehlen


 

In diesem Artikel finden Sie mehr Informationen zu

Rechtschutzversicherung  Wer braucht sie?
Verkehrsrechtschutz  Welche Arten unterscheidet man?
Schadenfall  Wichtige Tipps für Sie
Kündigung  Worauf man achten sollte


Rechtschutzversicherung Vergleich


  • Alle Versicherungen online vergleichen
  • Hier beantragen oder abschließen
  • Mit Aktualitätsgarantie

Vergleichen Sie hier


 

Verbrauchermeinungen Versicherung

Forum Versicherung

Verbrauchermeinungen und Erfahrungen rund um das Thema Versicherung Vergleich finden Sie in unseren Diskussionsforen.

Ihre Meinung ist gefragt

Diskutieren Sie mit! Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und helfen Sie anderen Usern durch informative Antworten. Sprechen Sie auch gern mal ein Lob oder einen Tadel aus. Wir freuen uns über Ihre Meinung!