Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung nach einem Unfall informieren

Schadenfall bei der Autoversicherung
Sie sollten Ihre Kfz-Versicherung umgehend informieren, wenn Sie in einen Unfall mit Schadensfolge verwickelt wurden. Alle wichtigen Punkte, die Sie angeben müssen, damit die Versicherung wirklich zahlt, erfahren Sie bei uns.

So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig

1. Sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie die Warnblinkanlage Ihres Autos einschalten und das Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen.

2. Falls erforderlich, leisten Sie erste Hilfe. Gibt es Verletzte, hohen Sachschaden oder Einigungsprobleme, rufen Sie die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112). Zwar reguliert die Versicherung bei eindeutigen Bagatellschäden den Schaden auch ohne polizeiliche Unfallaufnahme, dennoch sollte im Zweifelsfall immer die Polizei verständigt werden.

3. Machen Sie Fotos oder erstellen Sie eine Unfallskizze. Mit der Kreide, die sich in Ihrem Verbandskasten befindet, markieren Sie möglichst genau die Stellung der Fahrzeuge.

4. Bei kleineren Schäden sollte die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden.

5. Geben Sie unter keinen Umständen ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab, Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz.

6. Notieren Sie folgende Daten Ihres Unfallgegners:

  •  Amtliches Kennzeichen
  •  Name und Anschrift (Lassen Sie sich zur Sicherheit den Führerschein oder Ausweis zeigen)
  •  Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  •  Ort, Datum und Zeit des Unfalls
  •  Namen und Anschriften von Unfallzeugen

7. Erstellen Sie ein Unfallprotokoll und lassen Sie dieses von allen Beteiligten unterschreiben. Einen Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

8. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft

Sollten Sie den Schaden selbst bezahlen?

Nach einem Unfall können Sie auch direkt bei Versicherung Ihres Unfallgegners Schadenersatz verlangen. Konnte oder wollte Ihr Unfallgegner seine Versicherungsgesellschaft nicht nennen, können Sie diese bei Zentralruf der Autoversicherung erfragen (01 80 / 25 0 26).

Zudem sollten Sie über die Werkstatt oder bei der gegnerischen Versicherung eine Reparatur-Übernahmkosten-Erklärung anfordern. Damit rechnet die Versicherung die Reparaturkosten direkt mit der Werkstatt ab und Sie müssen diese nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Allerdings kann es gerade bei kleineren Schäden günstiger sein, den Schaden selber zu bezahlen. Jede Schadenzahlung durch die Versicherungsgesellschaft führt auch zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes für das Folgejahr, so dass Ihre Versicherungsprämie steigt. Dennoch sollten Sie den Schaden immer zuerst der Versicherung melden. Die Schadenssumme kann dann innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der Schadenregulierung zurückerstattet werden.

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