
Kündigung der Kfz-Versicherung bis zum 30. NovemberDa die meisten Verträge am 31. Dezember enden, muss die Kündigung der Kfz-Versicherung bis zum 30. November dem Versicherer vorliegen. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Sonderkündigungsrechte: Außerordentliche Kündigung der Kfz-VersicherungWenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, können Sie innerhalb von vier Wochen, nachdem Ihr Versicherer Sie die Erhöhung informiert hat, Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Auch wenn Ihr Versicherer die Beitragsbedingungen, oder die Einstufungen in Typ- und Regionalklassen ändert, können Sie innernhalb eines Monats nach Zugang der Information Ihre Kfz-Versicherung kündigen.
Sonderkündigungsrechte bestehen auch, wenn Sie ein neues Auto kaufen. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, in eine andere Kfz-Versicherung zu wechseln.
Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, ist der Wechsel sofort und ohne Einhaltung irgendwelcher Kündigungsfristen möglich. In diesem Fall muss die Kündigung der Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Schadensbearbeitung vorliegen. Beachten Sie aber, dass im Falle einer fristlosen Kündigung die Versicherungsprämien bis zum Ende des Versicherungsjahres noch gezahlt werden müssen. Besser ist eine Kündigung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. 



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