Als Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa als Pflichtversicherung und sichert die Entschädigung Dritter bei Unfällen, auch wenn die Kosten die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers überschreiten.
Wer ein neues Auto, Motorrad oder Mofa zulassen möchte, muss bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Von Ihrem Versicherer erhalten Sie eine eVB Nummer, die Sie bei der Zulassungsstelle angeben müssen. Mit Hilfe der Nummer kann die Zulassungsstelle sicherstellen, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Was ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, für die Sie als Fahrer verantwortlich sind. Dazu gehören Schmerzensgeld, Verdienstausfall und eventuelle Renten bzw. Zahlungen im Todesfall genauso wie Reparaturkosten, Wertminderung und Abschleppkosten. Eine enthaltende partielle Rechtschutzversicherung prüft Ihre eventuelle Haftbarkeit und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab. Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?Es gibt eine Reihe von Fällen, die durch die Kfz-Haftplichtversicherung nicht abgedeckt werden. So zahlt die Versicherung nicht, wenn das Fahrzeug nicht zu dem Zweck verwendet wird, der im Antrag angegeben wurde (z.B. bei Vermietung des Kfz). Auch wenn das Fahrzeug von einer nicht berechtigen Person geführt wird, der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder das Fahrzeug erhebliche Sichermängel aufweißt, wird sich die Versicherung weigern, zu zahlen.



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