Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung


Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Kfz-Versicherung. Bitte klicken Sie einfach auf die Frage, um die Antwort zu erhalten.

Lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung überhaupt?

Wie erhalte ich die Versicherungsbestätigung?

Ab wann genieße ich Versicherungsschutz?

Kann ich eine neue Kfz-Versicherung abschließen, bevor ich meine alte gekündigt habe?

Kann ich meine alte Kfz-Versicherung kündigen, ohne eine neue Versicherung zu haben?

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassungstelle?


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Lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung überhaupt?

Ob sich ein Versicherungswechsel lohnt, hängt natürlich vom Einzelfall ab. In der Regel können Sie mit einer Beitragsersparnis von ca. 10-20% rechnen, je nach Fahrzeugtyp und Rabattierungsvoraussetzungen sind sogar Prämienersparnisse von bis zu 50% möglich. Wie viel Geld Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung sparen können, können Sie schnell und einfach mit unserem Online-Kfz-Vergleich ermitteln, bei dem alle relevanten Kfz-Anbieter berücksichtigt werden.

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Kfz-Versicherung Vergleich

Wie erhalte ich die Versicherungsbestätigung?

Die eVB-Nummer, die sie als Versicherungsnachweis bei der Anmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, wird Ihnen umgehend nach Abschluss der Versicherung zugesendet.

Ab wann genieße ich Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit der ersten Prämienzahlung. Damit Sie aber schon ab Zulassung des Fahrzeuges bzw. ab Versicherungswechsel über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen, wird von den Versicherern eine „vorläufige Deckung“ gewährt. Sie erhalten nach Abschluss einer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer zugesendet. Dies ist die Zusage Ihres Versicherers auf vorläufige Deckung. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit Abgabe der eVB-Nummer bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle.

Kann ich eine neue Kfz-Versicherung abschließen, bevor ich meine alte gekündigt habe?

Ja. Sie müssen lediglich darauf achten, dass im Falle einer fristgerechten Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung Ihrem bisherigen Versicherer das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30.November vorliegt. Darüber hinaus haben Sie nach dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei dem Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung des Versicherungsscheines ohne Angabe von Gründen von Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten können.

Kann ich meine alte Kfz-Versicherung kündigen, ohne eine neue Versicherung zu haben?

Ja. Sie haben nach Kündigung Ihrer alten Versicherung mindestens 4 Wochen Zeit, sich für eine neue Versicherung zu entscheiden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassungsstelle?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug neu zulassen oder ummelden wollen, benötigen Sie auf der Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

- eVB-Nummer Ihres Versicherungsunternehmes (als Bestätigung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Falls Sie jemanden beauftragen, das Fahrzeug für Sie zuzulassen: eine Vollmacht des Halters und den Personalausweis des Halters
- Kfz-Brief und ASU-Bescheinigung
- Kfz-Schein (falls vorhanden)

Gesetzesänderungen, Infomationen, Testsieger uvm.

Das Versicherungsgesetz ändert sich nicht selten, neue Tarifeinheiten werden konzipiert und verschiedene Regelungen modifiziert. Damit Sie keine News verpassen, bieten wir im kostenlosen Newsletter von vergleich.de monatlich einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Themen.