Der Schadensfall ist eingetreten, was muss ich tun?
Damit Sie wissen, was im Fall der Fälle zu tun ist.
Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft unverzüglich über jeden Schaden. Laut Versicherungsvertragsgesetz muss dies innerhalb einer Woche erfolgen.
Schildern Sie den genauen Schadenshergang und geben Sie Ihrem Versicherer alle relevanten Informationen.
Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlungen und geben Sie auch keine Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht ab.
Geben Sie auch sonst alle Forderungen (z.B. Mahnbescheide), die an Sie gestellt werden, sofort weiter.
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