Kündigung der Haftpflichtversicherung

Kündigung der Haftpflichtversicherung

Entscheiden Sie sich für eine Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung, so müssen Sie einige wichtige Punkte beachten, damit diese rechtskräftig ist. Hier erfahren Sie mehr über die drei Voraussetzungen der vorschriftsmäßigen Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung.

Vorschriftsmäßige Kündigung der Haftpflichtversicherung

Es ist ratsam die Kündigung der Haftpflichtversicherung immer schriftlich zu vollziehen, damit Sie bei Unstimmigkeiten einen Nachweis vorzeigen können. Geben Sie im  Kündigungsschreiben zudem stets Ihre Versicherungsnummer an, nur so kann die Kündigung schnell zugeordnet und vollzogen werden.

Kündigung der Haftpflichtversicherung vor Ablauf des Vertrags

Ein guter Zeitpunkt für die Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung ist der Auslauf Ihres Vertrages. Grundsätzlich ist es möglich die Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung drei Monate vor Ablauf des Vertrages zu kündigen. Beachten Sie, dass die Kündigung der Haftpflichtversicherung mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Versicherungsgesellschaft eingehen muss.

Eine weitere Möglichkeit der Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung besteht, wenn Ihre Haftpflichtversicherung bereits länger als 5 Jahre läuft. Ab dem Ende des 5. Jahres können Sie diese einreichen.

Kündigung der Haftpflichtversicherung bei Beitragserhöhung

Eine außerordentliche Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung besteht, wenn es zu Beitragserhöhungen seitens der Privathaftpflicht kommt, ohne dass sich Ihre Leistungen verbessern. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können binnen eines Monats, nach Eingang der Beitragserhöhung, davon Gebrauch machen. Dies gilt aber nur, wenn die Beitragserhöhung über der erlaubten Grenze liegt.

Kündigung der Haftpflichtversicherung im Schadensfall

Ein Sonderkündigungsrecht besteht darüber hinaus im Schadensfall, wenn die Versicherung nicht den Leistungen nachkommt. In diesem Falle kann die Privathaftpflicht ebenfalls innerhalb eines Monates nach der Schadensbearbeitung gekündigt werden.

 

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