Denn Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jeden Schaden, den Sie verursachen, in nahezu unbegrenzter Höhe aufzukommen (§ 823 BGB). Dabei ist es unerheblich, ob Sie diesen Schaden vorsätzlich oder aber aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit heraus verursacht haben. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen ? auch das, welches Sie erst in Zukunft erwirtschaften werden. Gerade wenn Personenschäden im Spiel sind, können schnell lebenslange Zahlungsverpflichtungen entstehen. Aber auch Sachschäden können schnell in Millionenhöhe gehen. Daher zählt die Haftpflichtversicherung zur absoluten Grundversicherung, auf die Sie auf keinen Fall verzichten sollten. Was ist versichert?Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie und die versicherten Personen anderen zufügen und deckt die finanziellen Risiken ab, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind, ab.
Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von - Personenschäden (Schäden, die durch die Verletzung,
Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen) - Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Sachen)
- Vermögensschäden (finanzielle Schäden, die nicht direkt aufgrund von
Personen- oder Sachschäden entstehen, z.B. Ersatzansprüche aufgrund entgangener Gewinne) - Mietsachschäden (Schäden in Mietswohnungen, z.B. wenn Sie einen
Wasserschaden verursachen)
Ihr Haftpflichtversicherer prüft im Schadensfall ob und in welcher Höhe Schadensersatz gegen Sie besteht und leistet Wiedergutmachung bei berechtigten Ansprüchen bzw. übernimmt die Prozesskosten für die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen. 
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