Wer ist durch eine Privathaftpflichtversicherung geschützt?
Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Personenschäden und Sachschäden. Hier erfahren Sie, ob auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner über Ihre Privathaftpflicht abgesichert ist und ob Ihre Kinder mitversichert sind.
Die Privathaftpflichtversicherung unterscheidet zwischen Ehe- und Lebenspartner
Als Versicherungsnehmer sind Sie bei Schäden über die Privathaftpflichtversicherung sowie Ihr Ehepartner automatisch mitversichert. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihren Lebenspartner mit in den Vertrag aufnehmen zu lassen.
Sind Kinder über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Kinder sind in der Regel automatisch über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Wichtig: Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig und können daher nicht zum Schadenersatz herangezogen werden (Deliktsunfähigkeit). Haben Sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und es kommt dennoch zum Schaden, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Oft entstehen hieraus (Familien-)Streitigkeiten. Viele Eltern zahlen trotzdem, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind, um Peinlichkeiten zu vermeiden. Manche Versicherungsgesellschaften bieten für solche Fälle Deckung an.
Spezielle Tarife für Singels
Aber auch als Single können Sie in Ausnahmefällen bei der Privathaftpflichtversicherung Singletarife wählen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind. Um hier weitere Personen mit einzuschließen, muss jedoch eine Umstellung auf einen herkömmlichen Tarif erfolgen.