Was bedeutet Haftpflicht?In § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist festgelegt, dass jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet? ist.
Übersetzt heißt das: Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür auch geradestehen - und das in nahezu unbegrenzter Höhe Ihres Einkommens. Eine private Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall ob und in welcher Höhe Schadensersatz gegen Sie besteht und leistet Wiedergutmachung bei berechtigten Ansprüchen bzw. übernimmt die Prozesskosten für die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen.
Da Schadenfälle - besonders wenn Personenschäden mit im Spiel sind - schnell auch in die Millionenhöhe gehen können, zählt die Private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen im Privatbereich. Welche Leistungen erbringt die private Haftpflichtversicherung?Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie und die versicherten Personen anderen zufügen und deckt die finanziellen Risiken ab, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind, ab.
Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von
- Personenschäden (Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen) - Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Sachen) - Vermögensschäden (finanzielle Schäden, die nicht direkt aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstehen, z.B. Ersatzansprüche aufgrund entgangener Gewinne) - Mietsachschäden (Schäden in Mietswohnungen, z.B. wenn Sie einen Wasserschaden verursachen) In welchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?Nicht versichert sind beispielsweise:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben - Schäden, die Sie selbst erleiden - Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind - Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen (Ausnahme: Mietschäden; diese werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet) - Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten/Freundschaftsdiensten verursacht werden - Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen (Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung) - Einige besondere Risiken sind in der privaten Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht enthalten. Diese werden über gesonderte Versicherungen abgesichert, wie z.B. die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdehalter, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Gewässerschadenhaftpflicht Sind Schäden an Personen mitversichert?Ja. Die Haftpflichtversicherung deckt auch Personenschäden ab, die Sie anderen zufügen, wenn Sie diese nicht vorsätzlich begangen haben. Unter Personenschäden versteht man alle Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen. Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?Wählen Sie eine möglichst hohe Deckungssumme. Die Beiträge sind bei einer höheren Deckungssumme nur unwesentlich teurer - dafür haben Sie eine ungleich höhere Absicherung. Gerade wenn Personen geschädigt werden (weil Sie z.B. als Fußgänger durch kurze Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall verursachen) entstehen oft Schäden in Millionenhöhe. Nicht umsonst zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich.
Wir empfehlen Ihnen eine Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Reicht die Privathaftpflichtversicherung für Wohneigentümer aus?Wenn Sie alleine ein eigengenutztes Haus bewohnen, bietet die Haftpflichtversicherung in der Regel einen guten Grundschutz. Der genaue Leistungsumfang hängt allerdings vom jeweiligen Versicherer bzw. dem von Ihnen gewählten Deckungsschutz ab. Sobald jedoch in Ihrem Haus noch eine andere Partei wohnt, Sie also z.B. in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus wohnen, greift Ihre Privathaftpflicht nicht mehr. In diesem Fall benötigen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Welche Personen sind versichert?Zunächst einmal sind Sie als Versicherungsnehmer versichert. Außerdem ist Ihr Ehepartner automatisch mitversichert. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihren Lebenspartner mit in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Auch Kinder sind in der Regel automatisch mitversichert ? sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Ausnahme sind spezielle Singletarife, die von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Um hier weitere Personen mit einzuschließen, muss eine Umstellung auf einen anderen Tarif erfolgen. Kann ich meinen Partner / meine Partnerin mitversichern?Ja. Sie können Ihren Lebenspartner mit in den Vertrag aufnehmen lassen, Ehepartner sind sogar automatisch mitversichert. Diese Regelungen gelten allerdings nicht, wenn Sie einen speziellen Singletarif abgeschlossen haben. In diesem Fall müssen Sie Ihren Tarif auf einen Familientarif umstellen lassen. Wir empfehlen Ihnen daher, auf Nummer sicher zu gehen und alle Änderungen der versicherten Personen (z.B. Geburt eines Kindes) Ihrem Versicherer mitzuteilen. Ich habe geheiratet. Ist der / die EhepartnerIn automatisch mitversichert?Ja. Ehegatten, minderjährige und unverheiratete Kinder sind bei einer Haftpflichtversicherung in der Regel automatisch mitversichert. Ausnahme: Wenn Sie einen Singletarif abgeschlossen haben, müssen Sie diesen Vertrag erst umstellen, damit Ihr Partner versichert ist. Wir empfehlen Ihnen daher, auf Nummer sicher zu gehen und alle Änderungen der versicherten Personen (z.B. Geburt eines Kindes) Ihrem Versicherer sofort mitzuteilen. Sind meine Kinder automatisch mitversichert?Kinder sind in der Regel automatisch mitversichert, sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.
Ausnahme sind spezielle Singletarife, die von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Um hier weitere Personen mit einzuschließen, muss eine Umstellung auf einen anderen Tarif erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, Änderungen (z.B. die Geburt eines Kindes) Ihrem Versicherer sofort mitzuteilen.
Bitte beachten Sie: Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig und können daher nicht zum Schadenersatz herangezogen werden. Haben Sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und es kommt dennoch zum Schaden, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Oft entstehen hieraus (Familien-)Streitigkeiten. Viele Eltern zahlen trotzdem, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind, um Peinlichkeiten zu vermeiden. Manche Versicherungsgesellschaften bieten für solche Fälle (i.d.R. gegen Aufpreis) Deckung an. Steht mir auch Geld zu, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?Nein. Die Private Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Sie anderen Personen und/oder Sachen zugefügt haben. Bitte beachten Sie: Auch Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind, werden durch Ihre Privathaftpflicht nicht beglichen.
Zum Schutz Ihrer eigenen Sachen und Wertgegenstände empfiehlt sich eine Hausratversicherung. Sind Tiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?Grundsätzlich sind in der Privathaftpflichtversicherung einige Tiere mitversichert. Dazu zählen gezähmte Kleintiere wie: - Katzen - Bienen - Brieftauben
Nicht mitversichert sind dagegen: - Hunde - Rinder und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden - Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere - wilde Tiere
Für Pferde und Hunde muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Hinweis: Vogelspinnen und Schlangen sind keine gezähmten Kleintiere. Als wilde Tiere fallen auch sie nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung. Was geschieht, wenn der verursachte Schaden höher ist als die abgeschlossene Versicherungssumme?Die Versicherungsgesellschaft leistet pro Schadenfall höchstens Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Schäden, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen Sie die Differenz selbst begleichen. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme. Welche Wartezeiten zwischen Vertragsabschluss und Versicherungsfall sind zu berücksichtigen?Nein, im Unterschied zu anderen Versicherungsarten wie z.B. bei der Rechtschutz- oder Hausratversicherung gibt es bei der Privaten Haftpflichtversicherung keine Wartezeiten. Sie sind sofort mit Vertragsabschluss versichert. Gilt die Haftpflichtversicherung auch im Ausland?Ja. Die Haftpflichtversicherung gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Leben Sie jedoch länger als ein Jahr im Ausland oder befindet sich im Ausland Ihr Hauptwohnsitz, greift die Privathaftpflicht nicht mehr. Was bedeutet Selbstbeteiligung?Sie haben die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart ist gilt: Bei jedem Schadensereignis haben Sie von der Schadensersatzleistung eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe zu tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz.
Das Versicherungsgesetz ändert sich nicht selten, neue Tarifeinheiten werden konzipiert und verschiedene Regelungen modifiziert. Damit Sie keine News verpassen, bieten wir im kostenlosen Newsletter von vergleich.de monatlich einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Themen. |
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